Keine „Kaderakte" für Kleinkinder anlegen!

Im Kindertagesförderungsgesetz des Bundeslandes Mecklenburg-Vopommern ist u. a. vorgesehen, für ausnahmslos alle Kleinkinder Personalakten zu führen.

In diesen Akten soll der jeweilige Entwicklungsstand des Kindes festgehalten werden und hierzu gibt es auch die Unterpunkte „Werteerziehung" und „Interkulturelle Erfahrung". Die so in Horten und Kindertagesstätten gesammelten Daten sollen dann an die Schulen weitergeleitet werden.

Hier geht es nicht um verhaltensauffällige Kinder, sondern rundweg um alle Vorschulkinder. Und selbst wenn die Eltern der Weitergabe der gewonnen Daten nicht zustimmen, sollen diese noch über einen Zeitraum von einem Jahr aufbewahrt und erst dann der Datenvernichtung übergeben werden.

Der NPD-Abgeordnete Tino Müller sprach sich ausdrücklich gegen diese Kinder-Kaderakten aus und betonte das alleinige Recht der Eltern, über eine Verwendung der so gewonnen Informationen zu entscheiden!


Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Freitag, 17. Dezember 2010