NPD-Anträge für die Dezember-Plenarwoche

Am 15., 16. und 17. Dezember finden die abschließenden Landtags-Sitzungen dieses Kalenderjahres statt. Auch diesmal ist die NPD-Fraktion wieder mit einer Reihe von Anträgen vertreten.

Raus aus dem EURO – Deutsche Mark wieder einführen!

Im morschen Gebälk der Euro-Zone kracht es gewaltig. Keine Woche vergeht, ohne daß die Menschen nicht mit Katastrophen-Nachrichten konfrontiert werden würden. Fachleute hatten bereits vor nunmehr fast 20 Jahren gewarnt: Der Euro-Raum würde Staaten mit unterschiedlicher Wirtschaft(skraft) und auch verschiedenen Währungstraditionen vereinen. Ein Auseinanderbrechen der Einheits-Währungszone sei deshalb vorprogrammiert.

Stattdessen wurde bei Einführung des Euro (2002) von offizieller Seite behauptet, daß Deutschland nicht für die Defizite anderer Staaten mit der Eurowährung in Haft genommen werden könne. Mittlerweile sind die so genannten PIIGS-Staaten (Portugal, Irland, Italien, Griechenland und Spanien) von einer schweren Finanz- und Schuldenkrise betroffen. Jetzt sollen gigantische Transferleistungen, insbesondere von Deutschland, geleistet werden, um die Stabilität der Euro-Währung zu gewährleisten. „Dies ist“, so die Begründung eines weiteren NPD-Vorstoßes, „mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nach richtiger Rechtsansicht unvereinbar.“

An die Landesregierung wird deshalb die Aufforderung ergehen, „unverzüglich im Bundesrat eine Initiative mit der Zielsetzung zu ergreifen, den schnellstmöglichen Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus der Eurowährung herbeizuführen und die Deutsche Mark wieder als Währung einzuführen.“

Kriminelle Ausländer knallhart ausweisen!

Das Thema Ausländer-Kriminalität wurde zwar in jüngerer Vergangenheit ein wenig enttabuisiert, doch Schlußfolgerungen zogen die derzeit Verantwortlichen aus der im Volke geführten breiten Diskussion nicht. Stattdessen fahren BRD-Gerichte gegenüber straffällig gewordenen Fremden einen für den gesunden Menschenverstand kaum nachvollziehbaren Schmusekurs, der noch mehr Unverständnis auslöst. Die Auffassung der NPD hingegen lautet: Wer sein Gastrecht mißbraucht, hat sein Daseinsrecht in unserem Lande verwirkt und muß unabhängig von seinem ausländerrechtlichen Status knallhart ausgewiesen werden.

Über eine Bundesrats-Initiative soll die Landesregierung nunmehr darauf hinwirken, daß Ausländer ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der BRD verlieren, „wenn sie ... von einem deutschen Gericht wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikt, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub oder Körperverletzung, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind.“ Des weiteren soll sich die Ausweisung auch auf jene ausländischen Personen beziehen, die „mißbräuchlich Leistungen der deutschen Sozialversicherungen oder staatliche Transferleistungen bezogen haben.“
 
Grenzen dicht für Kriminelle

Seit dem Wegfall der Grenzkontrollen zu Polen und zur Tschechei zum 21. Dezember 2007 hat die Kriminalität sowohl im grenznahen als auch im nachgelagerten Raum eine Zunahme erfahren. Die im Vorfeld von Fachleuten geäußerten Befürchtungen haben sich in der Praxis  bestätigt. Eine Rückkehr zu den stationären Grenzkontrollen ist somit zwingend geboten. 

Die NPD wird deshalb Landtag bzw. Landesregierung auffordern, im Bundesrat eine Initiative einzubringen, mit der das Ziel verfolgt werden soll, insbesondere an den Grenzen zu Polen und zur Tschechischen Republik wieder herkömmliche, also stationäre Grenzkontrollen durchzuführen.

Freibetrag für notwendige Anschaffungen bei ALG II verdoppeln

Dem Freibetrag für notwendige Anschaffungen bei Bezug von Arbeitslosengeld II widmet sich ein weiterer Antrag der Nationalen. Augenblicklich ist der Freibetrag, der zusätzlich zum Grundfreibetrag und dem Vermögen für Altersvorsorge zugestanden wird, auf 750 Euro festgesetzt. Davon soll der Betroffene ALG-II-Bezieher Rücklagen für größere Anschaffungen bilden, wobei die Summe für ausreichend gehalten wird, weil der Gesetzgeber gleichzeitig davon ausgeht, daß die Leistungsempfänger Beträge für die früheren einmaligen Beihilfen ansparen können. „Von den Regelsätzen“, so die Begründung des Antrags, „kann man aber nichts ansparen“, weshalb die Antragstellerin den Freibetrag für notwendige Anschaffungen als zu niedrig ansieht. Von der Landesregierung wird die NPD eine Bundesrats-Initiative verlangen, die darauf abzielen soll, den auf 750 festgesetzten Freibetrag für notwendige Anschaffungen auf 1500 Euro zu verdoppeln. Dazu muß auch der § 12 (2) Nr. 4 des Sozialgesetzbuches II geändert werden.  

Ziel: Keine Zweitwohnungssteuer bei Berufspendlern

Die Zahl jener, die ihren Hauptwohnsitz und ihre Heimatregion für einen längeren Zeitraum verlassen müssen, ist beständig gewachsen. Mittlerweile ist jeder dritte Arbeitnehmer in Mecklenburg und Vorpommern gezwungen, zur Arbeit in einen anderen Landkreis oder eine andere kreisfreie Stadt zu pendeln. Nicht wenige beziehen am Arbeitsort eine Zweitwohnung, um die erzwungene Mobilität auf diese Weise zu mildern. Die meist klammen Kommunen schlagen dann oft erbarmungslos zu, indem sie eine Zweitwohnungssteuer erheben. Gestattet wird ihnen der Schritt durch § 3 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) M-V sowie auf der Grundlage des Artikels 5 Absatz 2 a Grundgesetz.

Die Landesregierung wird nunmehr von der NPD-Fraktion mit einem Antrag aufgefordert werden, einmal näher zu prüfen, inwiefern im Rahmen des KAG eine landeseinheitliche Regelung geschaffen werden kann, um die Zweitwohnungssteuer bei Arbeitnehmern, die aus rein beruflichen Gründen eine Zweitwohnung angemietet haben, generell auszusetzen. Des weiteren soll das Land auf Kommunen einwirken, die genannte Steuer erheben: Das Ziel auch hier: Befreiung von Arbeitnehmern von der Zweitwohnungssteuer.

Diskriminierung deutscher Großfamilien beenden

Mit einem weiteren Antrag soll die Landesregierung beauftragt werden, „zum Schutz des deutschen Volkes in Mecklenburg-Vorpommern ein Sofortprogramm zur Bekämpfung des drohenden Volkstodes aufzulegen.“ Zugleich „ist mit geeigneten Maßnahmen der Diskriminierung deutscher Großfamilien Einhalt zu gebieten.“ Der drohende Volkstod, von den derzeit Herrschenden verharmlosend als „demographischer Wandel“ bezeichnet, sei, so die Begründung, „ohne hilfreiche Maßnahmen“ nicht abzuwenden. Und: „Viel zu lange schon wurden und werden insbesondere deutsche Mütter mit mehr als drei Kindern sozial ausgegrenzt und regelrecht diskriminiert.“ 
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 02. Dezember 2010