Gegen die Selbstbedienungsmentalität der „demokratischen Fraktionen"

Die NPD-Fraktion sieht in der Änderung der Landeshaushaltsordnung die Möglichkeit, der Selbstbedienungsmentalität der „demokratischen Fraktionen" im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zu begegnen. Denn die Fraktionen gehen mit den Steuermitteln, die ihnen zur Verfügung gestellt werden alles andere als sorgsam um. So werden seit Jahren von allen „demokratischen Fraktionen" aus den Fraktionsmitteln Sonderzahlungen an Fraktionsmitglieder ausgezahlt. Angeblich für besondere Aufgaben innerhalb der Fraktion.

Diese Selbstbedienung hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor zehn Jahren als verfassungswidrig bezeichnet.

Allerdings ist dies für die „demokratischen Volksvertreter" kein Grund ihre Praxis zu ändern. Um zukünftig über Sanktionsmöglichkeiten zu verfügen, stimmte die NPD-Fraktion geschlossen für die Änderung der Landeshaushaltsordnung.

Darüber hinaus hat die NPD-Fraktion bereits juristische Schritte eingeleitet, um die Selbstbedienung der Politbonzen endlich zu beenden.

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 16. September 2010