Willkür oder „Würde des hohen Hauses"?

Im Landtag gibt es gewisse Gepflogenheiten, damit die „Würde des Hauses" gewahrt wird. Allerdings sind einige dieser Gepflogenheiten keineswegs verpflichtend und auch in keinem Gesetz oder rechtlichen Regelung festgeschrieben. Sie beruhen daher auf Freiwilligkeit.

Der NPD-Abgeordnete Raimund Borrmann nahm sich das Recht heraus, bei seiner Rede auf die Anrede zu verzichten. Dafür erhielt er innerhalb weniger Sekunden drei Ordnungsrufe und ihm wurde für die weitere Sitzung das Rederecht entzogen.

Wegen dieser willkürlich anmutenden Vorgehensweise der Landtagspräsidentin sind bereits Klagen anhängig. Der Abgeordnete Raimund Borrmann kündigte bereits an, auch den jüngsten Vorfall vom Verfassungsgericht prüfen zu lassen.

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 16. September 2010