Sozialhilfegelder für Kommunen kommen zu spät!

Sozialhilfeträger erhalten ungleich und verspätet leichte Mittelerhöhung.

In der heutigen Landtagssitzung behandelte der Landtag eine Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes. Das Gesetz regelt die Gesamtzuweisungen an die örtlichen Träger der Sozialhilfe, die seit 2002 kommunalisiert wurden. Damals sind an Stelle der Kostenerstattung Finanzzuweisungen getreten, damit die kreisfreien Städte und Landkreise die Aufgaben übernehmen konnten.

Im Doppelhaushalt für 2010 und 2011 sind für dieses Jahr genau 263,7 Millionen Euro und für das kommende Jahr 273,6 Millionen Euro veranschlagt worden. Doch werden die Mittel verspätet und ungleich an die Träger verteilt. Denn sogenannte „Altfälle" werden nicht bei der Mittelverteilung berücksichtigt, welches bei einigen Landkreisen zu Defiziten in Millionenhöhe führte. Dabei schwadroniert die Oligarchie der Altparteien stets und ständig über soziale Gerechtigkeit. Ebenso wenig waren die Urheber des Gesetzes von CDU und SPD bereit, zahlreiche Änderungsvorschläge von extra um Stellungnahme gebetenen Sachverständigen in die Gesetzesänderung einfließen zu lassen. Das Sozialhilfefinanzierungsgesetz offenbart einmal mehr, daß die Landesregierung beratungsresistente Politik zum Schaden des Landes betreibt.

Der sozialpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Stefan Köster, führt hierzu ein seinem Redebeitrag aus:

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Mittwoch, 15. September 2010