NPD-Anträge der September-Plenarwoche

Der Gesetzentwurf betrifft das Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Sein Ist-Zustand enthält eine Regelung, die vom Europäischen Gerichtshof beanstandet wird. Denn während der Landesbeauftragte für den Datenschutz bei der Überwachung öffentlicher Stellen in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist, unterliegt er bei der Überwachung nichtöffentlicher Stellen der Rechtsaufsicht der Landesregierung. Der entsprechende § 33a DSG M-V ist schlichtweg europarechtswidrig.
 
Die NPD fordert nunmehr eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes. Durch Abschaffung der Rechtsaufsicht durch die Landesregierung soll die völlige Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz sichergestellt werden.
Die vollständige Gesetzes-Initiative finden Sie hier.
 
Kinder vor bekannten Sexualstraftätern wirksam schützen!
 
Immer häufiger werden aus der Haft oder aus der Sicherungsverwahrung entlassende Straftäter rückfällig. Erst kürzlich ist es in Neustrelitz zum Mißbrauch eines neunjährigen Jungen gekommen. Der Tat verdächtigt wird ein 26 Jahre alter Mann, der erst 2008 aus dem Gefängnis freigekommen war. In einigen Städten des Landes versuchten bislang Unbekannte, Kinder unter Vorwänden in Autos zu locken.

Von den derzeitigen Zuständen ausgehend, wird an die Landesregierung die Aufforderung ergehen, „geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um es aus der Haft oder aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualstraftätern unmöglich zu machen, sich erneut an Kindern zu vergehen.“

Die NPD vertritt den unmißverständlichen Standpunkt, daß die schwächsten Glieder der Volksgemeinschaft, und das sind nun einmal die Kinder, vor solchen gefährlichen Tätern geschützt werden müssen. Dem Staat steht das Gewaltmonopol zu, woraus sich für ihn auch die Pflicht ergibt, zum Schutz des Volkes hiervon Gebrauch zu machen.
 
Mehrbedarf für allein erziehende Bezieher von ALG II
 
Bei allein erziehenden Empfängern von Arbeitslosengeld II, die mit einem Kind zusammenleben, wird der Mehrbedarf von 36 auf zwölf Prozent abgesenkt, wenn das Kind sieben Jahre alt wird – diese Regelung ist für den gesunden Menschenverstand nicht nachvollziehbar. Denn warum soll der Mehrbedarf eines Alleinerziehenden bei einem siebenjährigen Sprößling gleich um zwei (!) Drittel niedriger ausfallen als bei einem sechsjährigen? „Die Altersgrenze ist willkürlich gewählt.

Der Aufwand an Pflege und Erziehung für ein minderjähriges Kind verringert sich nicht mit zunehmendem Alter“, heißt es in der Antragsbegründung. Folgerichtig werden die Nationalen die Landesregierung auffordern, sich dafür einzusetzen, daß der Mehrbedarf gewährt wird, solange das Kind minderjährig ist.
 
Landesverordnung zur Krankenhaus-Hygiene erlassen!
 
Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Zunahme der Krankenhaus-Infektionen zu verzeichnen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, eine Landesverordnung zur Krankenhaus-Hygiene zu erlassen. Des weiteren vertritt die NPD die Forderung, in allen Einrichtungen hauptamtliche Hygieneärzte einzusetzen.
 
„Kita-Erlaß“ - Nein zu Gesinnungsschnüffelei und Berufsverboten 
 
Am 1. August 2010 trat der so genannte „Kita-Erlaß“* des Sozialministeriums in Kraft. Mit ihm wird innerhalb der Berufsgruppe der Erzieher und der Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen denjenigen Personen, die aus Sicht der Landesregierung nicht das nötige Maß an politischer Linientreue aufweisen, ein faktisches Berufsverbot erteilt. Es gleicht keiner Übertreibung, in diesem Zusammenhang auch von Radikalen-Erlassen zu sprechen. Diese werden gemeinhin als Verletzung der Menschenrechte gewertet. Während bekannte SPD-Politiker wie Willy Brandt oder Helmut Schmidt die Erlasse im nachhinein als Fehler bezeichneten, hat es sich die rot-schwarze Landesregierung offensichtlich zum Ziel gesetzt, politisch mißliebige Konkurrenz mit allen erdenklichen Mitteln an der Ausübung ihrer in der Verfassung verankerten Grundrechte zu hindern. Der Kita-Erlaß ist nur ein Ausfluß dieser Politik, zu der auch die Praxis gehört, nationale Kandidaten erst gar nicht zu Landrats- oder Bürgermeisterwahlen zuzulassen.

Geht es nach der NPD, soll der Kita-Erlaß nunmehr mit Hilfe eines Landtagsbeschlusses von unabhängigen Staatsrechtlern auf seine Verfassungskonformität überprüft werden.
* Die offizielle Bezeichnung des Erlasses lautet: „Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bei der Erlaubniserteilung für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen“.
 
Parteipolitische Neutralität der Landesregierung im Wahlkampf sicherstellen!
 
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes fällte am 1. Juli 2010 ein Urteil, das auch für Mecklenburg-Vorpommern von Bedeutung sein kann. Der VGH traf die Entscheidung, daß die massiven und aus Steuermitteln finanzierten Anzeigen-Kampagnen, die von der CDU-Landesregierung zugunsten ihres Spitzenkandidaten Peter Müller geschaltet wurden, gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen haben. Partei zu ergreifen, stehe einer Regierung nicht zu.

Für M/V ist diese Entscheidung zweifellos von Bedeutung. Ist doch angesichts der Hetzkampagnen, wie sie seitens der Landesregierung fortlaufend gegen die NPD betrieben werden, durchaus zu befürchten, daß auch und gerade im bevorstehenden Wahlkampfjahr 2011 wieder verstärkt aus Steuermitteln finanzierte Anti-Rechts-Aktionen durchgeführt werden.

Den Vorstellungen der NPD zufolge soll der Landtag einen Beschluß fassen, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich im Vorfeld des Jahres 2011 „jeglicher parteiergreifender Maßnahmen, Äußerungen oder Publikationen zu enthalten“, um so den Grundsatz der Trennung von zulässiger Öffentlichkeitsarbeit und unzulässiger Wahlwerbung zu wahren.
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 02. September 2010