Künstlich geschaffene Minderheit durch Seniorenmitwirkungsgesetz

Mit dem am 07. Juni im Landtag behandelten „Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Mecklenburg-Vorpommern“ sollen die Vertretungs- und Mitwirkungsrechte von Bürgern mit mehr als 60 Altersjahren auf Landesebene gestärkt werden. Hierbei soll der Landesseniorenbeirat im besonderen Maße bei Gesetzesentwürfen und landespolitischen Entscheidungen zu Rate gezogen werden. Darüber hinaus sieht der § 7 des Gesetzes vor, daß der Landesseniorenbeirat berechtigt ist, „Gesetzesentwürfe und Erlasse für Verwaltungsvorschriften vorzuschlagen“.
 
So die offizielle Lesart.
 
Dabei ist das mit der Stimmenmehrheit von SPD und CDU verabschiedete Gesetz ein plumper Versuch, ältere Bürger in Mecklenburg-Vorpommern wie Kinder zu behandeln, die von der Landesregierung an der Hand genommen gehören. Zudem werden Senioren im Land als Minderheit begriffen, die, wenn schon nicht vorhanden, einfach kurzerhand künstlich geschaffen werden müsse. So garantiert das Gesetz dem Landesseniorenbeirat bei Gesetzesinitiativen eine Sonderstellung im Vergleich zu anderen Gruppen zu. Darüber hinaus steht die übermäßige Privilegierung im Widerspruch zu der Landesverfassung, Artikel 55, in der u.a. steht, daß nur die Landtagsabgeordneten, die Landesregierung und Volksinitiativen Gesetze in den Landtag einbringen können.
 
Der sozialpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Stefan Köster, sagte im Rahmen der Debatte:

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 08. Juli 2010