Videoüberwachung durch Behörden

„Der Antrag der Liberalen ist ja auch recht drollig formuliert", sagte Birger Lüssow, als er auf den Antrag zur Videoüberwachung durch Landes- und Kommunalbehörden einging. Dem Datenschutzbeauftragten des Landes sollte eine Empfehlung zur Berichterstattung über die Praxis der Videoüberwachung in Behörden ausgesprochen werden.

Birger Lüssow wies darauf hin, daß man den Datenschutzbeauftragten schon auffordern müsse, wenn man einen Bericht haben will. Allein eine Empfehlung reiche da nicht aus - zumal wenn man wie die Liberalen dem Datenschutzbeauftragten für seinen Bericht eine Frist setzen will.

Das Ansinnen insgesamt sei aber sinnlos und nutzlos. Denn solange der Datenschutzbeauftragte der Rechtsaufsicht der Landesregierung unterstellt ist, ist er entsprechend weisungsabhängig. Seine Berichte müssen im Zweifelsfall von der Landesregierung genehmigt werden.

Diese Tatsache, die im § 33a des Landesdatenschutzgesetzes von MV geregelt ist, verstößt zudem gegen die Datenschutzrichtlinie der EU. Diese schreibt vor, daß der Datenschutzbeauftragte unabhängig arbeiten können muß und eben nicht weisungsgebunden sein darf. Auch darauf mußte Lüssow die EU-Fanatiker der Blockparteien erst hinweisen - und kündigte auch gleich an, daß die NPD-Fraktion eine entsprechende Gesetzesänderung einbringen wird, wenn die Landesregierung dazu nicht im Stande sein sollte.

Daß durch Videoüberwachung die öffentliche Sicherheit nicht verbessert wird, machte Lüssow an der polizeilichen Videoüberwachung seines Bürgerbüros in Rostock deutlich. Auf sein Bürgerbüro gab es mehrere Brandanschläge und Farbattacken, sein Ladengeschäft wurde mehrfach angegriffen und das Verkaufspersonal angegriffen. Trotz Videoüberwachung konnten die Täter bis heute nicht ermittelt werden. Lediglich beim letzten vorsätzlich verübten Brandanschlag, bei dem im Haus unter der Holztreppe eine Mülltonne angezündet wurde, waren die Ermittlungen der Polizei im unmittelbaren Umfeld erfolgreich. Die einschlägig vorbestraften Linksextremisten waren einfach zu betrunken, um den Tatort vor dem Eintreffen der alarmierten Polizei zu verlassen.

„Der Antrag ist in der Form, wie er vorliegt, nutzlos und sinnlos und wird deshalb von der NPD abgelehnt", sagte Lüssow abschließend.

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 10. Juni 2010