Transparenz herstellen: Landeshaushaltsordnung ändern!

Der Landtag hat die Aufgabe, die Landesregierung und die Landesverwaltung zu kontrollieren. Die Prüfung der Haushalte und der Mittelverwendung erfolgt durch den Landesrechnungshof.

Derzeit kann der Landtag den Landesrechnungshof in besonderen Fällen nur beauftragen, wenn die politische Mehrheit hierfür vorhanden ist. Um die Rolle der Opposition, zu deren wichtigster Aufgabe ja die die Regierungskontrolle zählt, zu stärken, sollte die Anrufung des Landesrechnungshofes auch durch eine qualifizierte Minderheit im Landesparlament möglich sein.

Der finanzpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Stefan Köster, verglich die gängige Finanzierungspraxis in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Glücksspiel. Weder durch Kleine Anfragen, Große Anfragen noch durch Fragen in den Ausschüssen würden alle relevanten Zahlen und Fakten in Erfahrung zu bringen sein.

Um hier Abhilfe zu schaffen, sei eine Änderung der Landeshaushaltsordnung ein dringendes Gebot, um so eine Kontrolle und Transparenz herzustellen.

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 10. Juni 2010