Vorratsdatenspeicherung: Innenminister Caffier offenbar unbelehrbar

Die NPD-Fraktion im Schweriner Landtag begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Das Gericht gab den Beschwerden von 35.000 Bürgern im bisher größten Massenklageverfahren statt und kippte das entsprechende Gesetz der Bundesregierung.

Mit dem seit 2008 gültigen „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung“ wurden Telekommunikationsunternehmen gezwungen, Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bürger ein halbes Jahr lang zu speichern, worauf dann auch unter Umständen der Verfassungsschutz zugreifen konnte. Das Gericht entschied nunmehr, diese Vorratsdatenspeicherung ist mit dem Telekommunikationsgeheimnis nicht vereinbar und verpaßte damit dem Überwachungsstaat und der Bundesregierung eine schallende Ohrfeige.

Als erschreckend empfindet die NPD-Fraktion die Stellungnahme des Innenministers von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), zu der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes. Während das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich auch einen Datenpool für Polizei und Nachrichtendienste ablehnte, kündigte der Innenminister hiervon offenbar unbeeindruckt bereits an, der Bund müsse jetzt unverzüglich „verfassungskonforme Regelungen im Telekommunikationsgesetz schaffen“, um die Sicherheitsbehörden doch noch in Stellung bringen zu können.

Der NPD-Fraktionsvorsitzende, Udo Pastörs, bewertete die Stellungnahme des Innenministers als Beispiel dafür, „wie im Hause Caffier scheinbar eine Art Stasi-Mentalität immer mehr um sich greife“.

Pastörs weiter: „Wer den höchstrichterlichen Urteilsspruch gleich wieder unterlaufen will, indem er an der Gesetzesgrundlage herumfummelt, um weiter spitzeln zu können, der hat die Bedenken des Gerichtes und vieler Millionen von Bürgern einfach nicht verinnerlicht. Einen solchen Innenminister sollte sich Mecklenburg-Vorpommern nicht länger leisten.“
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Mittwoch, 03. März 2010