NPD-Anträge der März-Plenarwoche

Auch für die kommende Landtagswoche, die Anfang März stattfinden wird, legte die NPD-Fraktion wieder eine Reihe von Anträgen vor.

Polizeipräsenz im ländlichen Raum erhalten und verstärken

So fordern die Nationalen, die Polizeipräsenz im ländlichen Raum zu erhalten. Auch im grenznahen Bereich zur Republik Polen „ist ein steter Rückgang des Sicherheitsgefühls der Bürger festzustellen. Mit Blick auf die Kriminalitätsentwicklung ist ein weiterer Personalabbau und der damit einhergehende Rückgang der Polizeipräsenz verantwortungslos“, heißt es in der Begründung. Die Landesregierung soll nach den Vorstellungen der NPD die Präsenz in den genannten Gebieten erhöhen und den Personalabbau bei der Landespolizei umgehend einstellen. Des weiteren setzt sich die nationale Opposition im Schweriner Landtag für eine umgehende Neubesetzung aller seit dem 1. Januar 2010 freigewordenen sowie derjenigen Stellen ein, die nach dem momentanen Konzept mit dem Kürzel „künftig wegfallend“ versehen sind.

Keine Zusatzbeiträge bei den gesetzlichen Krankenversicherungen

Steigende Kosten im Gesundheitswesen an sich und zunehmende Verwaltungskosten von fast 200 (!) Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) – die Zeche soll jetzt, geht es nach der schwarz-gelben Koalition in Berlin, der Versicherte in Gestalt von Zusatzbeiträgen zahlen. Im Gegensatz zu dieser neuen sozialpolitischen Sauerei verfolgt die nationale Opposition im Schweriner Landtag ein anderes Ziel, das da lautet: ersatzlose Streichung der gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung von Zusatzbeiträgen Personen, die in den GKV versichert sind. Auch spricht sich die NPD erneut für ein volkssolidarisches Gesundheitswesen aus.

Keine Vermietung von Mitgliedern der Landesregierung

Bei den selbsternannten demokratischen Parteien ist es vorherrschende Praxis, Gesprächstermine mit ihren Ministern und sogar Ministerpräsidenten bei Parteitragen zu verkaufen. Die Vorgehensweise verstößt gegen das Grundgesetz und das Parteiengesetz. Spenden werden verschleiert und die Korruption feiert fröhliche Urständ’. Um derartigen Verwerfungen schon im Ansatz einen Riegel vorzuschieben, soll der Landtag einen Beschluß fassen, der folgenden Wortlaut trägt: „Den Mitgliedern der Landesregierung wird untersagt, bezahlte Gesprächstermine wahrzunehmen“.

Kommerziellen Anbau der Amflora-Kartoffel verhindern

„Kein kommerzieller Anbau der Amflora-Kartoffel in Mecklenburg-Vorpommern“ lautet der Titel eines weiteren Vorstoßes der NPD. „Im Gegensatz zum sogenannten Versuchsanbau gibt es beim kommerziellen Anbau keine Sicherheitsvorkehrungen gegen die Auskreuzung von Bestandteilen der genmanipulierten Kartoffel. Dies hat schwerwiegende Folgen für die Artenvielfalt und damit für Mensch und Natur“, ist der Begründung zu entnehmen.

Der Anbau gentechnisch veränderter Organismen stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Natur dar, der mit unabsehbar gefährlichen Folgen für Mensch und Natur verbunden ist (Näheres siehe auch im Beitrag „Nordosten darf kein ,Gentechnikklosett’ werden“).

Dauer von Sanktionen beim Arbeitslosengeld II

Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengelds II widmet sich der § 31 im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Demnach treten Absenkung und Wegfall mit Wirkung desjenigen Kalendermonats ein, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes folgt, der die Sanktion festgestellt hat. Absenkung und Wegfall dauern drei Monate. Währenddessen besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt.

Die NPD will hier ein wenig Abhilfe schaffen. Sie wird dem Landtag den Vorschlag unterbreiten, die rot-schwarze Landesregierung zu einer Bundesrats-Initiative aufzufordern. Mit ihr soll eine Änderung im SGB II dahingehend erreicht werden, „daß Absenkung und Wegfall der Leistungen nur dann 3 Monate andauern, wenn die Pflichtverletzung vorher nicht beendet wird“. Sobald der Leistungsbezieher eine zumutbare Arbeit oder eine Ausbildungsmaßnahme akzeptiert hat, „läuft die Aufrechterhaltung der Sanktion nur noch auf eine sinnlose Schikane hinaus“, so die Antragsbegründung.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beachten

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fällte Ende September 2009 ein richtungsweisendes Urteil. Es besagt, daß Rückgabeansprüche oder Forderungen nach Entschädigung von enteigneten Griechen an den türkischen Staat zulässig sind. „Der Landtag“, heißt es im NPD-Antrag, „schlußfolgert aus dem Urteil …, daß Heimatvertriebenen, die innerhalb und außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches enteignet oder vertrieben worden sind, nunmehr die Möglichkeit gegeben ist, eine Entschädigungsgewähr“ zu erhalten. Dies könne entweder „in Form einer Rückgabe der staatlich requirierten Vermögenswerte oder in Form einer Barentschädigung in Höhe des aktuellen Verkehrswertes“ geschehen. Zu diesem Zweck ergeht an die Landesregierung die Aufforderung, eine entsprechende Koordinierungsstelle einzurichten.
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Sonntag, 28. Februar 2010