Hartz IV bedeutet Chaos und Familien-Armut per Gesetz!

Die Hartz-IV-Regelsätze sind „verfassungswidrig“. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht am Dienstag, dem 9. Februar 2010. Gleichzeitig setzte das oberste Gericht eine Frist bis zum Ende des Jahres, innerhalb der die entsprechenden Regelungen grundgesetzkonform ausgestaltet werden müssen. Die grundgesetzwidrigen Regelsätze dürfen aber bis zum 31.12.2010 weiter für die Berechnung des Leistungsanspruches herangezogen werden.

Dazu sagte der sozialpolitische Sprecher der NPD-Landtagsfraktion, Stefan Köster, heute in Schwerin:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts belegt erneut, daß die Hartz-IV-Politiker, die mit dem Finger auf die NPD zeigen - diese sei verfassungswidrig und gehöre verboten - zeitgleich Millionen Familien mit grundgesetzwidrigen Regelsätzen in die Armut treibt.“ Gleichzeitig verwies Köster darauf, es sei nicht das erste Mal, daß gesetzliche Regelungen vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig angeprangert und die Regierenden zu umfassenden Nachbesserungen aufgefordert wurden.

„Wer jetzt immer noch nicht begreifen will“, so Köster weiter „daß die Politik der pseudodemokratischen Blockparteien nicht am Wohle des Volkes ausgerichtet ist, dem ist vermutlich nicht zu helfen. Die Verantwortlichen für dieses sozialpolitische Verbrechen müssen aus dem Einflußbereich der Gesetzgebung entfernt werden. Die Hartz-IV-Gesetze müssen weg, denn Hartz IV bedeutet Chaos und Familien-Armut per Gesetz.“
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Dienstag, 09. Februar 2010