NPD will informationelles Selbstbestimmungsrecht von Hartz IV-Empfängern schützen

Während die Politik im Land keinerlei Anstrengungen unternimmt, gegen kriminelle Banken und Spekulanten vorzugehen, werden die Leistungsempfänger von Hartz IV unter Generalverdacht gestellt.
 
Die NPD-Forderung zielt darauf ab, den verdachtsunabhängigen Datenabgleich, wie er in § 52 Sozialgesetzbuch II geregelt ist, als Regelüberprüfung abzuschaffen. Durch diese regelmäßigen Abfragen werden die Leistungsbezieher unter Generalverdacht gestellt. Obwohl die Trefferquote bei den Überprüfungen nach doppelten oder nicht gerechtfertigten Leistungsbezügen verschwindend gering ausfällt, werden Hartz IV-Empfänger ohne ihr Wissen gezielter durchleuchtet, als jeder Nacktscanner dies überhaupt könnte.
 
Der sichtbar überforderte SPD-Abgeordnete Dankert vergriff sich in seiner Gegenrede völlig, als er den Nationalen vorwarf, sich einerseits für das informationelle Selbstbestimmungsrecht für Empfänger von Arbeitslosengeld II einzusetzen, aber eben dieses Selbstbestimmungsrecht z. B. Sexualstraftätern nicht gewähren zu wollen. Allein ein solcher Vergleich zeigt, wessen kleingeistiges Kind dieser „Sozialdemokrat“ in Wahrheit ist.
 
Gewohnt souverän brachte der NPD-Abgeordnete Michael Andrejewski den NPD-Antrag in die Debatte ein und gab in der Erwiderung auch Sozi-Dankert die passenden Antworten mit auf den Weg.

Video - Teil 1



Teil 2

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 28. Januar 2010