Redebeitrag zur Debatte um die Prüfung eines erneuten NPD-Verbotantrages

Der innenpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Michael Andrejewski, hat heute im Landtag in der Debatte um die Prüfung eines erneuten NPD-Verbotantrages für seine Fraktion das Wort ergriffen.

Im folgenden veröffentlichen wir den Redebeitrag von Michael Andrejewski:

Es gilt das gesprochene Wort!

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

in den aktuellen, nicht von der SPD bezahlten, Umfragen liegt die SPD in Sachsen bei 8 % und die NPD bei 9 %. Da muß natürlich etwas passieren. Die Konkurrenz muß weg!

Dazu hängt man sich dann das Mäntelchen des Kämpfers für das Grundgesetz um, geht dabei bezeichnenderweise so dilettantisch vor, daß ein rechtsstaatlich ohnehin unmögliches NPD-Verbot faktisch jetzt schon gescheitert ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2003 klargestellt, daß die Spitzel – in Ihrer Sprache bezeichnenderweise „Vertrauensmänner“ – bereits in der Vorbereitungsphase eines Verbotsverfahrens abzuziehen sind, und die beginnt spätestens mit der öffentlichen Ankündigung, einen Verbotsantrag zu stellen wollen.

Das haben Sie schon vor über einen Monat angekündigt, wobei es besonders ins Gewicht fällt, daß Herr Ringstorff zu dieser Zeit Präsident des antragsberechtigten Verfassungsorgans Bundesrat war.
Der Bundesinnenminister Dr. Schäuble hat dieses Vorgehen, hauptsächlich verantwortet von Ihnen und Herrn Beck, eine Dummheit genannt.

Das Hauptproblem bei den Spitzeln ist nämlich nicht so sehr, daß deren Worte und Taten der NPD zugerechnet werden – was schlimm genug ist – sondern vielmehr, daß Sie durch Spitzel in unseren Gremien Einblick in unsere Prozeßstrategie erhalten, und die erarbeiten wir jetzt schon.

Unmittelbar nach Ihren ersten Ankündigungen haben wir Arbeitsgruppen zur Entwicklung einer Verteidigungsstrategie in einem Verbotsverfahren gegründet, der in Mecklenburg-Vorpommern z. B. der ganze Landesvorstand und die Fraktion sowie weitere geeignete Mitglieder angehören und die ihre Tätigkeit schon aufgenommen haben. Eine Anti-PKK sozusagen.

Wenn Sie da drinnen einen Spitzel haben, kennen Sie die Grundzüge unserer Verteidigungsstrategie bereits jetzt. Und das wird Ihnen in Karlsruhe keiner abnehmen, daß in den Landesvorständen keine einziger Zuträger ist.

Die Diskussion, ob Sie die Informanten abziehen sollten oder nicht, können Sie sich also sparen, das hätten Sie längst tun müssen.

Sie hätten vertraulich und nichtöffentlich Material und Mehrheiten sammeln und dann den Antrag ankündigen und stellen und sofort die V-Männer oder V-Frauen abziehen müssen.

Das wäre professionell gewesen. Sie haben Pfuscharbeit geleistet. Das war Pfusch gegen Rechts.

Es gilt, was der Staatsrechtler Wolfgang Löwer sagte: „Wenn Spitzel im Binnenraum der NPD zum Beispiel ausbaldowern, wie die Prozeßstrategie der Partei aussieht, dann haben Sie im Rechtsstaat ein Problem.“

Genau. Das ist keine Formalie, sondern ein Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens, das sich direkt aus dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsprinzip ergibt, das Sie hier mit Füßen treten.

Dieser Dilettantismus ist typisch für Sie.

Die CDU hat es nicht einmal geschafft, ihr Mitglied Jan Paulenz, das mit mehreren Parteifreunden an einer NPD-Demonstration teilgenommen hatte, auszuschließen, obwohl die Herren Caffier und Dr. Jäger dies lauthals forderten.

Statt dessen mußten sie sich von Dr. Peter-Michael Diesel, Paulenz Verteidiger, sagen lassen:

„Die NPD ist eine durch demokratische Wahlen legitimierte Partei, und: Die Angriffe – auf Paulenz – kommen vor allem von CDU-Mitgliedern, die aus der ehemaligen DDR-Blockpartei stammen. Früher sind sie mit der SED Hand in Hand gegangen, heute wollen sie wieder Leute mit anderen Meinungen ausgrenzen.

Das ist wirklich stark, daß jemand wie Herr Caffier, den man als Mitglied der Ost-CDU in der DDR als Blockflöte bezeichnet hat – einer, der eine Diktatur unterstützt hat – andere als Verfassungsfeinde jagen möchte.

Dilettantisch gingen auch die Abgeordneten Schlotmann und Bretschneider vor, als sie der NPD-Fraktion den Mißbrauch von Fraktionsgeldern wegen Prozesse um die untersagte Demonstration in Rostock anhängen wollten und sich deshalb siegessicher an den Bundestagspräsidenten wandten, der sie natürlich abbügelte.

Abgesehen davon, daß wir gar nicht vorhatten, Gerichts- oder Anwaltskosten hinsichtlich dieser Rechtsstreitigkeiten aus der Fraktionskasse zu bezahlen. Aber wenn wir das gewollt hätten, dann hätten sie natürlich warten müssen, bis die Gelder geflossen wären. Wieder alles verdorben durch verfrühtes Vorpreschen! Auch wer zu früh kommt, den bestraft das Leben!

Ein schwerer Fehler ist auch, was sie als Hauptmotiv für ein NPD-Verbot nennen:

O-Ton Dr. Jäger: „Mir dreht sich der Magen um, wenn ich sehe, daß die NPD-Fraktion in unserem Landtag jährlich 600.000 Euro vom Staat kassiert.“

Nun, Erstens ist das nicht ihr Staat und ihr Landtag. Zweitens dreht sich mir eher der Magen um, wenn ich lese, daß die hessische CDU zur Tarnung illegaler schwarzer Kassen jüdische Vermächtnisse erfand, mit dem Kalkül, bei den Juden frage schon keiner nach.

Und Drittens kann das Motiv für ein Verbot nur sein, daß eine Partei die freiheitlich demokratische Grundordnung beeinträchtige oder beseitigen wolle oder den Bestand der BRD gefährde, also eine aggressiv-kämpferische Haltung aufweise.

Das können Sie bei der NPD nicht ernsthaft behaupten und gleichzeitig die Spitzel abziehen!

Entweder die NPD ist aggressiv-kämpferisch und damit objektiv gefährlich, dann können sie sie nicht 2 Jahre lang – so lange dauert ein Verbotsverfahren mindestens – ohne Überwachung durch V-Leute lassen. Oder Sie ziehen die V-Leute ab. Das wäre dann die offizielle Harmlosigkeitsbescheinigung. Bei dem, was Sie sagen, müßten Sie schon Widersprüche vermeiden. Die NPD vertreibt die Touristen, aber die Regierung ist erfolgreich, weil dieses Jahr mehr Touristen kommen, das geht nicht.

Das Bundesinnenministerium hat deshalb auch bezweifelt, daß der Nachweis der aggressiv-kämpferischen Haltung gelingt.

Nebenbei ist es völlig lächerlich zu behaupten, eine Partei mit 6.000 Mitgliedern – in Mecklenburg-Vorpommern 300 – sei eine Gefahr für den Bestand der BRD.

Das könnte man vielmehr von der Linken sagen, der das Bundesinnenministerium gerade bescheinigte, ihre Mitarbeit in der parlamentarischen Demokratie sei nur Mittel zur Erreichung des Endziels, der sozialistischen Revolution, wobei sie nach wie vor den taktischen Ratschlägen Lennins und Stalins folge.

Ohne V-Leute hätten Sie auch keinerlei Vorwände für ein NPD-Verbot. Diese Leute sollen doch in ihrem Antrag für ein negatives Erscheinungsbild sorgen. Als V-Mann diente Ihnen Thomas Dienel, der sich dadurch als VS-Mitarbeiter qualifizierte, daß er 2 Schweinsköpfe in den Hof der Synagoge von Erfurt warf. Oder 2 der 3 Herausgeber der CD „Noten des Hasses“, in der, finanziert mit Staatsgeldern zum Mord unter anderem an Herrn Friedmann aufgerufen wurde.

Interessant auch, daß der SPD-Vorsitzende Beck endlich zugab, was die Sicherheitsbehörden noch 2003 im Verbotsverfahren leugneten: Daß eingeschleuste Spitzel sehr wohl zu Straftaten anstacheln sollen! Er schlug nämlich vor, die V-Leute einzufrieren. Sie sollten zurückhaltender agieren, zum Beispiel nicht als agents provocateur – ein erstaunliches Geständnis.

Sie wollten uns mit Argumenten erledigen. Damit sind Sie jämmerlich gescheitert. Die SVZ schreibt zu recht: Aber der Ruf nach dem Verbot ist wie eine Kapitulation vor der offenbar gescheiterten Auseinandersetzung.

Und zu Ihrer Information: In Karlruhe versteht man unter einem fairen Verfahren etwas anderes als hier. Für Sie 113 Minuten Redezeit, für uns nur 7 Minuten, und eine Geschäftsordnung, die Sie sich nach Gusto zurechtbiegen.

In Karlruhe würde es anders laufen. Beten Sie besser, daß Sie gar nicht erst dorthin gelangen.
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 18. Oktober 2007