„Wohnungseinbruch endlich als Verbrechen einstufen!“

Unter diesem Titel legte die NPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag vor, dessen brisanter Inhalt vielen Mitbürgern unbekannt ist.
 
In der gegenwärtigen Fassung des Strafgesetzbuches stellt der Wohnungseinbruch als Wohnungseinbruchsdiebstahl gemäß § 244 Absatz 1 Nr. 3 StGB eine qualifizierte Form des Diebstahls dar. Damit gilt er wie das Grunddelikt lediglich als Vergehen.
 
Anders als bei Verbrechen sind bei Vergehen Verfahrenseinstellungen möglich. Im Verhältnis zum Vorjahr stieg 2014 die erfasste Anzahl der Wohnungseinbrüche um rund zehn Prozent auf über 167.000 Fälle.
 
Während die Bundesregierung allen Ernstes Zuschüsse zum Einbruchsschutz als einzige Antwort auf diese alarmierende Entwicklung zu scheinen kennt, verlangt die NPD-Fraktion den Wohnungseinbruch endlich als das zu behandeln, was er zweifellos auch ist, nämlich eine Straftat, ein Verbrechen und kein Vergehen!
 
Das Programm der Bundesregierung sieht übrigens einen Fördertopf in Höhe von 30 Millionen Euro vor. Wer Haus oder Wohnung besser gegen Einbruch schützt, kann unter Umständen einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent seiner Kosten beantragen. Typisch für die Politik der Altparteien ist es auch hier, die Folgen mit Kosmetik abfedern zu wollen, statt die Ursachen tatsächlich zu bekämpfen. Den Antrag der NPD-Fraktion brachte der Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt Michael Andrejewski im Plenum ein:

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 21. April 2016