Millionen kosten Milliarden!

Die  schon grenzdebile „Willkommenskultur“ ist mit immensen Unkosten verbunden, die einmal mehr auf den Steuerzahler abgewälzt werden. Allein in M/V plant die rot-schwarze Landesregierung bis 2020 mehr als eine Milliarde Euro für die Unterbringung und „Integration“ von „Flüchtlingen“ ein. Auf den Bund bezogen, schätzt das Kölner Institut der deutschen Wirtschaft die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Integration und Sprachvermittlung für die Jahre 2016 und 2017 auf etwa 50 Milliarden Euro!
In M/V erreichten die Kosten für die (dezentrale) Unterbringung von Asylforderern in Wohnungen, Teil des Verwöhnpakets für Hinz und Kunz aus allen Teilen der Welt, im vergangenen  Jahr sage und schreibe 22,95Millionen Euro (2014: 2,38 Mio.). Das geht aus einer Kleinen Anfrage (siehe hier). des NPD-Abgeordneten Tino Müller hervor. Hinzu kamen 2015 Aufwendungen für die bauliche Herrichtung von Gemeinschafts-Unterkünften in Höhe von rund 700.000 Euro.

Geltendes Recht beachten, wirksamen Schutz der Außengrenzen sicherstellen!

Dazu erklärte der Abgeordnete Tino Müller:

„Die Zuweisung von Wohnungen vermittelt den Asylanten automatisch das Gefühl, sich dauerhaft in der Bundesrepublik niederlassen zu können. Stattdessen sind aus unserer Sicht Asylbewerber ausschließlich an zentralen Orten fernab deutscher Siedlungen unterzubringen, wo sie auf eine Entscheidung in ihrer Angelegenheit warten können.

Doch ob nun zentral oder dezentral – fest steht, daß sich auch in Mecklenburg und Pommern kaum ein so genannter Flüchtling aufhalten dürfte, wenn geltendes Recht beachtet würde. Zu nennen ist hier das Dublin-Abkommen, wonach der Staat, in den der Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist, das Asylverfahren auch durchzuführen hat. Aber auch das Grundgesetz, speziell der Artikel 16a Absatz 2, trifft in diesem Zusammenhang eine klare Aussage. Demnach kann sich nicht auf politisches Asyl in der Bundesrepublik berufen, wer aus einem Mitgliedsstaat der europäischen Gemeinschaften oder einem anderen Drittstaat einreist. Das Asylverfahrensgesetz bietet gleichfalls die Möglichkeit, Ausländern die Einreise zu verweigern oder sie in den sicheren Drittstaat zurückzuschieben, aus dem sie unerlaubt eingesickert sind. Und selbst die Genfer Flüchtlings-Konvention setzt für Migranten keinesfalls das Recht fest, sich das ihnen genehme Zufluchtsland einfach aussuchen zu können.
 

Stattdessen nun aber geltendes Recht umzusetzen, wenigstens aber, wie ebenfalls von der NPD gefordert, zur Kontrolle der Grenzen zurückzukehren, wird auch in M/V Steuergeld für so genannte Flüchtlinge verschleudert, während andererseits das Geld fehlt, um beispielsweise die Krippen-, Kita- und Hort-Betreuung, wie von uns unlängst verlangt, endlich kostenfrei für die Eltern zu gestalten. Was aber will man letztlich von einem System erwarten, das sich schlichtweg durch soziale Schwäche und Kälte gegenüber den eigenen Volksangehörigen hervortut. In dieser Situation tut es gut zu wissen, daß sich auch in Deutschland immer mehr Menschen für eine Rückbesinnung auf die Nation als Schutzraum nicht irgendeiner unsolidarischen Multi-Kulti-Gesellschaft, sondern des eigenen Volkes  aussprechen.“
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 07. April 2016