Versammlungsrecht: Grüne und Linke stehen nicht über dem Gesetz

Nach einer NPD-Demonstration im vergangenen Jahr hatten sich Linksextremisten ungerecht behandelt gefühlt, weil sie seitens der Polizei an ihrer Blockade gehindert worden wären. Mit diesen Vorwürfen befasste sich nun der Petitionsausschuss des Landtags. In der Debatte gaben Grüne und Linke ihre äußerst eigenwilligen Vorstellungen vom Versammlungsrecht preis. Gleichwohl die Fakten schon längst auf dem Tisch lagen, ließen es sich die linksgrünen Ideologen nicht nehmen, sich argumentativ selbst aufs Glatteis zu führen.

Rechtsbruch bleibt Rechtsbruch

In der Anhörung schilderte ein Polizist die Lage bei der Demonstration in der Hansestadt Stralsund vor einem Jahr. Während sich die Nationalisten auf ihrem Trauermarsch diszipliniert verhalten hatten, war es auf der Gegenseite zu mehreren strafbaren Handlungen, Auflagenverstößen und rechtswidrigen Blockaden gekommen. Außerdem hatte es Angriffe linksextremer Gegendemonstranten auf NPD-Anhänger gegeben.

Eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten David Petereit (NPD) an das Schweriner Innenministerium machte diese Geschehnisse seinerzeit einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich. Dort sind die Auswertungen der Polizeieinsatzleitung festgehalten, die u. a. folgende Rechtsbrüche der Linken festhält: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Waffenbesitz, Vermummung), Körperverletzung sowie drei Festnahmen. Offen bleibt, wie hoch die Dunkelziffer weiterer linker Straftäter ist, die sich polizeilichen Maßnahmen entzogen haben. Verstöße durch NPD-Teilnehmer lagen übrigens keine vor.

Verkennung der Tatsachen

Fern ab der Realität beschwerten sich die Grünen und Linken im Petitionsausschuss weiter über das Vorgehen der Polizei. Ihre Proteste hätten nur zu weit weg von der NPD-Versammlung stattfinden dürfen oder ihre Anhänger wären durch die Polizei „unsanft“ behandelt worden. Geht es nach den selbsternannten Wächtern über Gut und Böse, dann sind die Rollen klar verteilt. Gut ist, wer geltendes Recht bricht, das Versammlungsgesetz missachtet, nationale Bürger beschimpft, bespuckt und angreift. Böse hingegen sind die, die sich auf das Versammlungsgesetz berufen, ihre Meinung frei vertreten, FÜR etwas und nicht GEGEN etwas auf die Straße gehen, sowie die Polizei, die stets und ständig zum Sündenbock erklärt wird, wenn Grüne und Linke ihren sogenannten „zivilen Ungehorsam“ proben.
 
Aber Grüne und Linke stehen eben (noch) nicht über dem Gesetz und somit geht die Rechnung nicht auf. Sitzblockaden, Steineschmeißen, Vermummung und Angriffe sind nämlich keine legitimen Mittel, um das Recht auf Versammlungsfreiheit auszuhebeln und Andersdenkenden einen Maulkorb zu verpassen. Das sollte eigentlich spätestens seit der Wende 1989 klar geworden sein!
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Montag, 09. November 2015