Job-Center veranlasst Zwangsverkäufe von Eigenheimen

Im ländlichen Raum gilt nämlich ein selbst bewohntes Hausgrundstück von einer Fläche bis zu 800 Quadratmetern bei Beziehern von Arbeitslosengeld II als angemessen und damit als geschütztes, nicht für den Lebensunterhalt zu verwertendes Vermögen. Leistungsbeziehern, deren Hausgrundstücke größer sind, werden vom Job-Center Vorpommern Greifswald Nord im Augenblick flächendeckend die Leistungen gestrichen.

Die betroffenen Bürger werden nicht etwa aufgefordert, eine Teilung ihrer Grundstücke vorzunehmen und lediglich den nicht angemessenen Teil zu veräußern, man verlangt von ihnen, das gesamte Grundstück zu veräußern. Dazu passt, dass Anträge auf Übernahme der Vermessungs- und Teilungsgebühren abgelehnt werden. Selbst Familien, die seit 60 Jahren in ihrem Haus leben, wird erklärt, es stelle keine besondere Härte dar, wenn sie dieses verkaufen und verlassen müssten. Auch ein Fortzug aus ihrem Heimatdorf sei zumutbar, wenn sie dort nach dem Verlust ihres Heimes keine Unterkunft fänden.

Der NPD-Landtagsabgeordnete Michael Andrejewski verurteilte Dieses menschenfeindliche Vorgehen als eine Form von Heimatvertreibung, die große Unruhe in den Dörfern verursacht und auf niedrigen Motiven beruht. Man will, so Andrejewski, auf Kosten deutscher Bürger sparen, weil man für Asylbewerber Geld und wohl auch Unterbringungsmöglichkeiten benötigt.

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 04. Juni 2015