Mord im Asylheim – Tatverdächtiger 3x illegal eingereist

Sie kommen aus der Ukraine und der russischen Föderation und schlagen sich bei uns in Deutschland die Köpfe ein. Nach einer Messerattacke im Wismarer Asylheim vor wenigen Wochen hat es bereits einen Toten gegeben. Doch der Vorfall wäre vermeidbar gewesen, denn die Asylanträge des Täters und des Opfers waren längst abgelehnt worden. Der spätere Täter ist sogar schon zweimal abgeschoben worden.
 
Ziemlich nüchtern äußerte sich dann auch die Schweriner Landesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Stefan Köster (NPD), der sich auf diesem Weg zum Tathergang erkundigt hatte. Dort heißt es lediglich, dass es am 30. April in einer Unterkunft für ausländische Flüchtlinge und Asylbewerber zwischen einem 54-jährigen Tatverdächtigen mit russischer Staatsangehörigkeit und einem 32-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen zu einer körperlichen Auseinandersetzung mittels Messer kam. In Folge dessen erlag der 32-jährige Ukrainer seinen Verletzungen. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
 
Trotz Abschiebung drei Mal in die BRD

So sachlich und trocken die Landesregierung den sogenannten „Einzelfall“ schildert, so bizarr erscheinen die Umstände des Vorfalls insgesamt. Denn der importierte Bürgerkrieg zwischen Russen und Ukrainern hätte gar nicht stattfinden dürfen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage heißt es nämlich weiter, dass der Tatverdächtige erstmalig am 16. Mai 2013 in das Bundesgebiet eingereist ist. Eine Woche später stellte er einen Asylantrag, der mit Bescheid vom 25. November des gleichen Jahres durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt wurde. Erst am 6. Mai 2014 erfolgte die Abschiebung nach Polen, welches aufgrund des Dublin-II-Abkommens für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig war.
 
Doch bereits am 15. Mai 2014 reiste der russische Staatsbürger wieder ein, um am 4. November erneut nach Polen abgeschoben zu werden. Schließlich erfolgte eine dritte illegale Einreise am 19. Februar 2015. Während seiner Aufenthalte logierte er abwechselnd in der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf/Horst und im Asylheim Haffburg in Wismar.
 
Auch sein späterer Kontrahent, der Ukrainer, war nach seiner Einreise am 5. September 2014 und der Stellung eines Asylantrags am 22. September bereits am 14. November abgelehnt worden. Dennoch hielt er sich noch ein halbes Jahr später im Asylheim auf. Warum keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen durchgeführt wurden, geht aus dem Schreiben nicht hervor.
 
Nun bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen das Tötungsdelikt für den weiteren Aufenthalt des russischen Tatverdächtigen hat. Die Landesregierung trifft dazu keine Aussagen, da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Umsetzung der Dublin-II-Verordnung zuständig ist. Der schwarze Peter wird also munter weitergeschoben und niemand will verantwortlich sein. Vielleicht erbarmt sich sogar noch irgendwann eine Härtefallkommission und thematisiert die „besonders schwere Situation“ des „armen Flüchtlings“. Dann könnte er trotz Totschlags und dreimaliger illegaler Einreise doch noch einen dauerhaften Aufenthaltsstatus bekommen. In der Bundesrepublik 2015 ist schließlich nichts unmöglich.
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Mittwoch, 03. Juni 2015