NPD-Fraktion fordert Änderung des Landespressegesetzes M-V

In der kommenden Woche unternimmt die NPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern einen Vorstoß, um eine Exotennorm, die dazu verwandt wurde die NPD-Abgeordneten in ihrer Arbeit zu behindern, im Landespressegesetz zu beseitigen. Insbesondere der NPD-Landtagsabgeordnete Tino Müller durfte persönlich erfahren, mit welchen Verfolgungsmaßnahmen ein angeblicher Verstoß gegen das Landespressegesetz Mecklenburg-Vorpommerns nachgegangen wird, wenn der Betreffende der nationalen Opposition angehört. (nähere Informationen lesen Sie hier)
  
Die NPD-Landtagsfraktion hat deshalb einen Gesetzentwurf eingereicht, womit das Landespressegesetz Mecklenburg-Vorpommerns klarer und vernünftiger gestaltet wird. (sehen Sie hier)
  
Der Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Landtagsfraktion, Stefan Köster, begründet das Vorhaben seiner Fraktion wie folgt:
  
„In einer offenbar inszenierten Show, während der laufenden Landtagssitzung, wurde die Immunität meines Kameraden Tino Müller im April 2013 aufgehoben, weil ihm vorgeworfen wurde, gegen das Landespressegesetz verstoßen zu haben. Im Juni 2014 sprach das Landgericht Neubrandenburg Tino Müller vom Vorwurf frei. Gleichzeitig stellte der Kammervorsitzende fest, dass sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft auf eine Exotennorm berufen, die mit der Lebenswirklichkeit nichts gemein hat. Seitdem die Revision der Staatsanwaltschaft im Februar 2015 als unbegründet vom Oberlandesgericht Rostock verworfen wurde, besteht dringender Handlungsbedarf. Die Superdemokraten in der Landesregierung und den Fraktionen des Landtages haben dennoch bislang keine Maßnahmen eingeleitet, um eine Klarstellung und vernünftige Handhabung des Landespressegesetzes zu bewirken. Hier hilft die NPD-Fraktion nun nach.“
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Dienstag, 26. Mai 2015