NPD-Verbotsverfahren: Wer gehört hier eigentlich verboten?

Spitzelsystem oder V-Mann-Land? Wenn es um das NPD-Verbotsverfahren geht kursieren in der Öffentlichkeit so einige Schlagwörter. Lange Zeit war es um das Verbotsverfahren gegen die NPD ruhig geworden. Einige Wochen ist es nunmehr her, daß das Bundesverfassungsgericht Nachbesserungsbedarf vom Bundesrat forderte. Insbesondere sollen laut Gericht die Angaben über die Abschaltungen von V-Leuten belegt werden und es muß nachgewiesen werden, daß die Prozeßstrategie der NPD nicht nachrichtendienstlich ausgespäht wird.

Und wenn diese Hiobsbotschaft den Befürwortern nicht schon wie ein Kloß im Halse stecken geblieben sein dürfte, legten die Verfassungsrichter nach. Grund: Teile der Verbotsbegründung sind nicht hinreichend belegt. Der berichterstattende Richter Peter Müller forderte in einem Schreiben die Professoren Möllers und Waldhoff auf, die Behauptungen, daß die NPD eine Atmosphäre der Angst erzeuge und hierdurch erkennbare Einschränkungen demokratischen Handelns nachweisbar seien, durch konkrete Beispiele zu unterlegen.

„Praxis des systematischen Lügens“‘

Im Schweriner Landtag sahen sich dagegen die Multikulti-Fanatiker erneut genötigt Stimmungsmache gegen die NPD zu betreiben. Dem Beschluss des Verfassungsgerichts zum Anlass, fabulierten wiederholt ominöse Gestalten, aller Caffier und Ritter ihre kruden Thesen über die Nationale Opposition. NPD-Abgeordneter und Rechtsanwalt (RA) Michael Andrejewski ließ diese Fieberphantasien nicht unbeantwortet und setzte den Verbotsschreiern den Spiegel vor Augen. Ob nachrichtendienstliche Spähaktionen oder mysteriöse Mordfälle im NSU-Prozess, die Verlogenheit ist dem BRD-System ins Gesicht geschrieben. Resolut trug RA Andrejewski  erhellende Argumente gegen das Verbotsgeschrei über die NPD vor.

Zu Recht schloss er mit der Frage:  Wer gehört hier eigentlich verboten?

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Mittwoch, 22. April 2015