Polizeirechte für Zollbeamte eine alte NPD-Forderung

Die aktuelle Forderung der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft, Zollbeamten weitergehende Befugnisse zu erteilen, entspricht einer abgelehnten Gesetzesinitiative der NPD-Landtagsfraktion.
 
Bereits im April 2013 hatte die NPD im Landtag einen Gesetzentwurf (Drs. 6/1748) zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern im Parlament eingebracht. Gegenstand des Entwurfes war es, für die Beamten der Zollverwaltung eine Regelung zur Übertragung allgemeinpolizeilicher Eilkompetenzen zu schaffen. Gerade auch vor dem Hintergrund der ausufernden Grenzkriminalität ist es nicht hinnehmbar, wenn Zollbeamte nach derzeitiger Gesetzeslage im Bereich der Strafverfolgung nicht tätig werden können, sondern sich in einem solchen Fall mit der Landespolizei in Verbindung setzen müssen.
 
Nachdem der Gesetzentwurf im Landtag keine Mehrheit fand, forderte die NPD-Fraktion folgerichtig im Mai 2013 (Drs. 6/1900) eine Bundesratsinitiative mit der gleichen Stoßrichtung. Wenn eine Regelung im Landesrecht nicht vollzogen wird, bliebe nach Auffassung der NPD die Möglichkeit, die Vollzugsbeamten der Zollverwaltung personalrechtlich der Bundespolizei gleichzustellen, zum Beispiel, indem man diese im Paragraf 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes miterfasst.
 
Auch dieser Antrag wurde im Landesparlament abgelehnt und somit besteht die völlig indiskutable Situation für die Zollbeamten bis heute.
 
Zu der jetzt erhobenen Forderung der Zollgewerkschaft nahm der Fraktionsvorsitzende der NPD im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, heute Stellung:
 
„Es ist äußerst begrüßenswert, wenn die Zollgewerkschaft beim Thema Eilzuständigkeit den Finger in eine offene Wunde legt. Es ist meines Erachtens ein Unding, wenn Zollbeamte selbst angetrunkene Autofahrer nicht an der Weiterfahrt hindern dürfen, oder Straftäter nicht aufgrund ihrer Beamtenfunktion, sondern bestenfalls nach dem sogenannten Jedermannsrecht festhalten können. Mir ist völlig schleierhaft, weshalb der Innenminister den hier bestehenden Handlungsbedarf offenbar nicht erkennen will. Wäre man den Initiativen meiner Fraktion gefolgt, dann wäre diese Gesetzeslücke seit zwei Jahren längst geschlossen!“
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Montag, 02. Februar 2015