Pegida: Rechtsstaat kapituliert vor Terrorwarnung

Weil sie angeblich die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht mehr gewährleisten kann, hat die Polizei in Dresden für heute alle Kundgebungen untersagt.
 
Von der Verbotsverfügung ist insbesondere der Spaziergang der Pegida-Bewegung betroffen. Der von Woche zu Woche größer werdende Protestzug wird somit auf Umwegen ausgebremst. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit wird in Deutschland ausgehebelt, weil es diffuse Hinweise auf mögliche Anschlagspläne geben soll.
 
Nachdem diese Fakten geschaffen worden sind, wirkt es befremdlich und heuchlerisch, wenn zum Beispiel der Grünen-Politiker Hofreiter feststellt, die Behörden hätten die Verpflichtung, auch die „widerliche Meinungsäußerung“ der Pegida zu schützen. Zumal vor dem Hintergrund einer Meldung, die gewaltbereite Antifa hätte für eine Gegendemonstration in Dresden über 60 Busse koordiniert. Als die Pegida in den letzten Wochen unbehelligt durch die sächsische Landeshauptstadt zog, war dieser Umstand allen im Bundestag vertretenen Parteien noch ein Dorn im Auge.
 
Der Fraktionsvorsitzende der NPD im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, kritisierte die Entscheidung der Polizei Dresden:
 
„In Paris waren vor einer Woche über eine Million Menschen auf der Straße, um gegen den Terror zu demonstrieren. Wohlgemerkt in unmittelbarer Zeitnähe zu den Anschlägen und in Unkenntnis darüber, ob sich in der Stadt womöglich weitere Terrorzellen in Bereitschaft halten. Und in Dresden soll es der deutschen Polizei nicht möglich sein, eine Demonstration zu schützen? Natürlich könnte man Irre nicht aufhalten, aber eine solche theoretische Gefahr besteht immer. Die Verbotsverfügung der Polizei kommt politisch gesehen verdächtig rechtzeitig und passend. Wenn ein offenbar nicht genau zu verifizierender Terrorhinweis reicht, um ein Grundrecht auszuhebeln, dann hat meines Erachtens der Rechtsstaat schon kapituliert.“
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Montag, 19. Januar 2015