Ein kleines Kapitel aus dem großen Asylschwindel-Buch

Sind Asylantragsteller aus Ghana in ihrer Heimat von politischer Verfolgung betroffen oder womöglich doch nicht? Eine Anfrage der NPD fördert interessante, aber auch bezeichnende Einzelheiten zutage.

Von Juli 2008 bis einschließlich November 2013 beantragten bei der Außenstelle Nostorf/Horst des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 491 Personen aus Ghana Asyl – so viele wie aus keinem anderen afrikanischen Land.

Der NPD-Abgeordnete David Petereit erkundigte sich mit einer Kleinen Anfrage, ob und inwieweit die Ghanaer von politischer Verfolgung betroffen seien. Die Antwort fällt eindeutig aus: „Ghana ist … als sicherer Herkunftsstaat eingestuft worden. Mit Blick auf die allgemeine Lage im Herkunftsstaat ist somit davon auszugehen, daß in Ghana keine politische Verfolgung droht.“ Auch sei dort „in den letzten Jahren keine politische Verfolgung festgestellt worden.“  

Windelweiche Praxis der Behörden

Wer nunmehr glaubt, daß die Behörden energisch handeln und die Asylbewerber konsequent in ihr Herkunftsland zurückführen würden, muß leider eines Besseren belehrt werden. Zwar wurden im genannten Zeitraum 338 Asylanträge ghanaischer Staatsangehöriger abgelehnt und für 84 aus diesem Land stammende Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet. Doch gibt es im bundesdeutschen Asylrecht ja noch die Möglichkeit einer „vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung“ – per 31. Dezember des Vorjahres hielten sich in M-V 198 Ghanaer auf, an die eine Duldung erteilt worden ist.

Erfaßt werden übrigens auch die „Verhinderungsgründe“ für eine Abschiebung. Der Klassiker ist dabei – auch im Fall von Ghanaern - das Untertauchen, gefolgt von „Renitenz“, also dem gewaltsamen Widerstand gegen die verfügte Abschiebemaßnahme. Hin und wieder stuft ein netter Gesundheitsdienst eine Person zudem als „nicht reisefähig“ ein. Gleichfalls hoch im Kurs stehen Vaterschaftsanerkennungen für Kinder durch Personen, die einen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik besitzen.  

Schmalbrüstiges Fachkräfte-Potential

Des Weiteren erkundigte sich der NPD-Abgeordnete nach Erkenntnissen der Landesregierung zur beruflichen Qualifikation der Ghanaer. Die Bilanz ist eher ernüchternd. So gingen zwischen 2007 bis 2013 in den Jahresdurchschnitten in M-V nie mehr als 13 ghanaische Staatsangehörige einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Zur Frage nach Qualifikation und Beruf kann die Landesregierung aufgrund der geringen Fallzahlen keine Angaben machen.

Im Wintersemester 2013/14 studierten an den Hochschulen des Landes ganze sechs Personen aus Ghana. „In den Jahren 2008 bis 2013 gab es einen ghanaischen Hochschulabsolventen in Mecklenburg-Vorpommern“, heißt es in der Kleinen Anfrage weiter.

Die Anfrage kann hier eingesehen werden.

Ein sprudelnder Fachkräftequell sieht also anders aus. Hierzu paßt auch eine Einschätzung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aus dem Jahre 2013. Demnach seien insbesondere junge Menschen in den Städten von Arbeitslosigkeit betroffen; „viele von ihnen sind unzureichend ausgebildet.“  

Zu den Ergebnissen der Anfrage erklärte der Abgeordnete David Petereit:

„Ghana ist nur ein kleines Kapitel aus dem Buch über den großen Asylschwindel. Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: Nur 1,1 Prozent aller Asylanträge werden positiv entschieden. In der übergroßen Mehrzahl der Antragsteller handelt es sich somit um Wirtschaftsflüchtlinge. Insofern muß beispielsweise das Aufenthaltsgesetz geändert werden, indem die Möglichkeit der ,Duldung‘ gestrichen wird. Auch darf es keine Möglichkeit mehr geben, einen Folgeantrag stellen zu können. Bei Ablehnung des Asylantrags ist  eine konsequente Abschiebung vorzunehmen – und das auch bei renitentem Verhalten.“
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Mittwoch, 12. Februar 2014