Vorgezogene Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen rückgängig machen

Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU kann man im Landtag ohnehin nicht als „Kreativabteilungen" einstufen, aber im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag einzubringen, die von ihnen selbst gestellte Landesregierung möge „auf Bundesebene Initiativen zur Rückführung der vorgezogenen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge" unterstützen, grenzt an Arbeitsverweigerung.

Zur Umsetzung dieses „Antrags" hätte eigentlich auch ein Telefonat zwischen dem Fraktionsvorsitzenden und dem Ministerpräsident gereicht. Wenn man dann noch bedenkt, auch im Berlin regiert die Große Koalition, dann wird der ganze Vorgang noch lächerlicher.

Seit 2006 sind die Unternehmen gezwungen, die Sozialversicherungsbeiträge bis zum drittletzten Bankarbeitstag zu zahlen und nicht wie bis dahin zum 15. des Folgemonats. Da viele Unternehmen variable Arbeitszeiten und Entgeltbestandteile haben, konnte damit eine genaue Abrechnung der Versicherungsbeiträge nicht mehr erfolgen. Die Firmen müssen seitdem die Beträge möglichst genau schätzen und in den Folgemonaten mit erheblichem Bürokratieaufwand entsprechend korrigieren. Der ganze Unfug sollte 2006 die Liquidität der Rentenversicherung verbessern.

Der Überschuss bei den Sozialversicherungen liegt inzwischen im zweistelligen Milliardenbereich, ein Liquiditätsengpass ist nicht mehr zu erkennen. Die Rückkehr zur Regelung von vor 2006 ist auch aus Sicht der NPD-Fraktion gegeben. Für die nationale Fraktion nahm deren Vorsitzender Udo Pastörs hierzu Stellung:

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Mittwoch, 29. Januar 2014