Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundespräsidentenwahlen

Das Bundesverfassungsgericht wird im Februar 2014 über zwei Organstreitverfahren verhandeln. Hierbei geht es um die Rechtmäßigkeit der Bundespräsidentenwahlen der Jahre 2009 (Horst Köhler) und 2010 (Christian Wulff).

Antragsteller beider Verfahren ist der NPD-Fraktionsvorsitzende im Schweriner Landtag, Udo Pastörs. Als Mitglied der 13. und 14. Bundesversammlung bemängelt er die fehlerhafte Zusammensetzung der jeweiligen Wahlversammlungen. Zudem sieht er sich durch den Leiter der Versammlungen in seinen Rechten verletzt, weil Anträge in der Versammlung nicht oder fehlerhaft behandelt wurden. So wurde z. B. ein Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um die „Vorstellung der Kandidaten“ nicht zur Abstimmung gestellt.

Nach einer ungewöhnlich langen Vorbereitungszeit hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr die mündliche Verhandlung auf den 11. Februar 2014 terminiert.

Zu der anstehenden Verhandlung nahm Udo Pastörs heute in Schwerin Stellung:
„Das Bundesverfassungsgericht hat sich auffallend viel Zeit in den anhängigen Organstreitverfahren gelassen. Nunmehr geht es juristisch ans Eingemachte und man wird sehen müssen, wie das Gericht die in meinen Augen offensichtlichen Mängel der jeweiligen Bundesversammlung bewertet und welche Konsequenzen zu ziehen sind. Die lange Verfahrensdauer ist für mich bereits ein Beleg dafür, dass die juristische Bewertung der von mir aufgeworfenen Fragen alles andere als einfach ist. Ich bin daher zuversichtlich, dass das Gericht zu der Auffassung gelangen wird, dass sowohl Herr Köhler als auch Herr Wulff nicht rechtmäßig zum Bundespräsidenten gewählt wurde.“
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Dienstag, 19. November 2013