Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen

Die Tarifparteien der Länder haben sich am 9. März 2013 über die Anpassung der Tarifverträge für 2013 und 2014 geeinigt. Danach ist für die Tarifbeschäftigten der Länder zum 1. Januar 2013 eine lineare Anpassung der Entgelte in Höhe von 2,65 % und ab dem 1. Januar 2014 eine Anpassung von 2,95 % vorgesehen. Für Auszubildende gilt an Stelle der linearen Anpassung in 2013 eine Anhebung der Ausbildungsvergütung um einheitlich 50 Euro. Die Bundesländer sind seit 1949 unter dem Namen „Tarifgemeinschaft deutscher Länder" (TdL) zu einer Arbeitgebervereinigung zusammengeschlossen, mit dem Zweck, die Interessen der Mitglieder, insbesondere den Abschluss von Tarifverträgen, zu wahren.

Derzeit sind 15 der 16 deutschen Länder Mitglied der TdL. Das Land Hessen gehört dem TdL seit 2004 nicht mehr an. An Stelle eines Landes kann auch ein Arbeitgeberverband, in dem das jeweilige Land einen beherrschenden Einfluss hat, die Interessen des Landes in der TdL vertreten. Das gilt derzeit für Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.

Das Tarifergebnis wird von den 15 Bundesländern nicht überall 1:1 übernommen, sondern sehr unterschiedlich umgesetzt. Bayern und Niedersachsen haben z.B. das Ergebnis jeweils mit Wirkung zum 01.01. tatsächlich übernommen. Sachsen-Anhalt hat die Erhöhungssätze jeweils zum 01.07., Sachsen zum 01.09. übernommen.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fährt eine Sonderregelung. Zum Gesetzentwurf der Landesregierung nahm der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs Stellung:

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Mittwoch, 13. November 2013