Aufwendungen für elektrischen Strom endlich als Bestandteil der Kosten der Unterkunft anerkennen!

Die Kosten der Energiewende müßten „sozial gerecht“ verteilt werden. So ist es sprechblasenartig landauf, landab zu vernehmen. „Mit solchen abstrakten Forderungen ist den Betroffenen aber letzten Endes überhaupt nicht geholfen“, stellte der NPD-Landtagsabgeordnete, Rechtsanwalt Michael Andrejewski, völlig zutreffend fest. Denn schon zu jenem Zeitpunkt, als das Arbeitslosengeld II eingeführt wurde, „war es abwegig und künstlich, die Aufwendungen für elektrischen Strom von den sonstigen Kosten für Unterkunft und Heizung abzutrennen und als Teil des Lebensunterhaltes zu werten“, der vom Regelsatz zu bestreiten sei.

„Eine Wohnung ohne elektrischen Strom“, so Andrejewski weiter, „entspricht in keiner Weise dem modernen Standard in Deutschland und wird auch keinem Asylbewerber zugemutet. Strom gehört genauso selbstverständlich zur Unterkunft wie die Heizung.“ Eine Verschärfung hat die Problematik noch durch die rasant ansteigenden Energiepreise, die auch auf die Energiewende zurückzuführen sind, erfahren. Vom Regelsatz jedenfalls ist die Stromrechnung nicht mehr zu bestreiten, woraus die verantwortliche Politik endlich Konsequenzen ziehen muß.

Die nationale Opposition verlangte deshalb von der Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, daß die Aufwendungen für elektrischen Strom bei Beziehern von ALG II endlich als Kosten der Unterkunft gewährt werden.

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 21. März 2013