NPD: Keine Entlastung für die Landesregierung!

Auf der abzuarbeitenden Liste des heutigen Debattentages stand der Antrag der Finanzministerin, die Landesregierung für das Haushaltsjahr 2010 zu entlasten. Für gehörigen Zündstoff war dabei vor allem deshalb gesorgt, weil dieser Punkt in Verbindung mit dem Jahresbericht 2011 des Landesrechnungshofes (LRH) behandelt wurde.

Der NPD-Abgeordnete Stefan Köster machte anhand mehrerer Beispiele aus dem LRH-Bericht deutlich, „was und vor allem wie etwas gefördert wird". Er erwähnte unter anderem die Maßnahme „Deutsch-polnisches Kontaktbüro" aus der Umsetzung der Richtlinie zur Förderung des lebenslangen Lernens vom 8. Dezember 2008. Laut LRH wurden für das Projekt im Zeitraum Februar 2009 bis Januar 2011 Zuwendungen in Höhe von rund 276.000 Euro bewilligt. Der oben genannten Richtlinie zufolge ist die Maßnahme allerdings nicht förderfähig. Sie hätte aus anderen Haushaltstiteln bzw. nach anderen Richtlinien gefördert werden müssen.

Ein weiterer Punkt der LRH-Dokumentation betrifft die so genannten Funktionszulagen. In der vergangenen Wahlperiode (2006 bis 2011) gewährten nahezu alle Fraktionen (Ausnahme: NPD!) aus ihren Mitteln Zulagen für die Übernahme besonderer Funktionen in der Fraktion. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 21. Juli 2000 entschieden, daß Zusatzvergütungen für besondere parlamentarische Funktionen nur an die Präsidenten der Parlamente, deren Stellvertreter und die Fraktionsvorsitzenden geleistet werden dürfen.

Ergänzende Entschädigungen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende, parlamentarische Geschäftsführer oder Ausschußvorsitzende sind dagegen mit dem Verfassungsrecht unvereinbar.  
Demnach, so der NPD-Abgeordnete Köster, hielten sich alle Fraktionen mit Ausnahme der Nationalen nicht an die Rechtsprechung des BVG -- ein klar verfassungswidriges Verhalten, das sonst stets und ständig der NPD vorgehalten werde.

„Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse kann die Landesregierung nicht erwarten, daß ihr die Opposition die Entlastung erteilt." Weiter merkte Köster an, „daß zumindest im Finanzausschuß die Linkspartei und die Grünen dem Antrag auf Entlastung der Landesregierung durch Enthaltung letztlich doch zugestimmt haben." Einzig und allein die NPD „hat ... hier selbstverständlich mit Nein gestimmt."

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Mittwoch, 05. Dezember 2012