Unglaublicher juristischer Pfusch in Schwerin - Udo Pastörs legt Berufung gegen Skandalurteil ein

Zu dem heutigen Gerichtsurteil gegen Udo Pastörs erklärte dessen Anwalt Michael Andrejewski heute in Schwerin:

„Am heutigen Tag ist Udo Pastörs wegen der angeblich begangenen Straftaten der Verleumdung sowie der Verunglimpfung Verstorbener vom Amtsgericht Schwerin zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich soll er 6000 Euro an die Schweriner Stadtbücherei für die Anschaffung von Kinderbüchern zahlen.

Hätte das Urteil Bestand, würde jetzt folgende Rechtslage vorliegen:

Ein Abgeordneter könnte im Parlament erklären, natürlich habe der Holocaust statt gefunden, und das fände er gut. Diese Äußerung wäre straflos, weil sie keine falsche Tatsachenbehauptung enthielte, so daß die Indemnität schützend eingriffe - die Redefreiheit im Landtag. Ein anderer Parlamentarier könnte verkünden, wenn so etwas wie der Holocaust geschehen wäre, würde er das ganz schrecklich finden, jedoch habe der Holocaust nicht stattgefunden. Der könnte verfolgt werden, denn diese Äußerung enthielte eine falsche Tatsachenbehauptung.

Billigung des Holocaust im Parlament erlaubt, aber Leugnung verboten.
Die Landesverfassung so auszulegen, kann unmöglich den Willen des Gesetzgebers widerspiegeln.

Das ist eine völlig absurde und in sich widersprüchliche Rechtsauffassung.
Juristische Pfuscharbeit schlimmster Sorte. Das kommt dabei heraus, wenn ein Provinzamtsgericht mal eben mittels halsbrecherischer Auslegungen eine faktische Verfassungsänderung vornimmt.

Zudem lag überhaupt keine Holocaustleugnung vor.

Diesen Vorwurf bastelte die zuständige Kammer aus einer Absurditätensammlung zusammen, die ihresgleichen sucht. So wurde Udo Pastörs angekreidet, daß er in einer Aufzählung von Grausamkeiten des 20. Jahrhunderts den Holocaust an den Juden nicht erwähnt hatte. Holocaustleugnung durch Unterlassen also. In dem Zusammenhang sprach die Richterin von "beredtem Schweigen". Das ist in erster Linie ein Begriff aus dem Zivilrecht, wo man unter bestimmten Voraussetzungen durch Schweigen einen Vertrag abschließen kann. Im Strafrecht versteht man unter "beredtem Schweigen" des Angeklagten ausschließlich das generelle Bestreiten des Tatvorwurfs, ohne nähere Angaben zum Sachverhalt zu machen. Keinesfalls kann aber dadurch, daß man eine staatlicherseits geforderte Aussage nicht tätigt, sondern einfach gar nichts sagt, eine Meinungsstraftat begangen werden. Bis jetzt.

Als Experten für die angebliche Neigung der NPD, als Partei den Holocaust zu leugnen, führte die Kammervorsitzende ausgerechnet Andreas Molau an. Nach dessen Auffassung sei das Leugnen des Holocoust ein "Herausstellungsmerkmal" der Partei, die von einem idealen Deutschland träume, in dem es solche Verbrechen nicht gegeben haben könnte.

Die bloße Mitgliedschaft in der NPD also als konkludente Holocoustleugnung? Warum nicht. Alles ist möglich im besten Rechtsstaat aller Zeiten.

Wenn man der Logik des Amtsgerichts folgte, müßte man auch überlegen, gegen die Landtagspräsidentin Bretschneider wegen Beihilfe zur Holocaustleugnung durch Unterlassen zu ermitteln. Sie hat die betreffende Rede nämlich wortlos passieren lassen, ohne auch nur einen Ordnungsruf zu verhängen, und damit die angebliche Verwirklichung des Straftatbestandes befördert. Als Amtsträgerin, die verantwortlich ist für die Aufrechterhaltung der Würde des Hauses und der Ordnung in demselben, ist sie auch Inhaberin einer so genannten Garantenstellung und erfüllt damit die Voraussetzungen für die Begehung eines Unterlassungsdelikts. Gar kein Problem für die Kammer war die Redefreiheit im Parlament, die so genannte Indemnität Die damit verbundenen Rechtsfragen wurden ohne nähere Ausführungen einfach mal so vom Tisch gewischt.

Udo Pastörs bemerkte nach der Urteilsverkündigung zu Recht, daß die Justiz hier das Geschäft der Politik zu erledigen versuche. Im Landtag und den Wahlkämpfen wird man mit der NPD nicht fertig, also versucht man es mit politischen Prozessen.

Natürlich werden alle Rechtsmittel ausgeschöpft, Berufung, nötigenfalls Revision und zuletzt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.

An dieser Stelle schöne Grüsse an die Mädels von Pussy Riot nach Russland.“

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 16. August 2012