Udo Pastörs: Prüfung der Gültigkeit der Präsidentenwahl geht in die nächste Runde

Noch immer sind vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zwei Organstreitverfahren (2 BvE 2/09 und 2 BvE 2/10) zu der Frage anhängig, ob die Wahlen von Horst Köhler und Christian Wulff in der 13. und 14. Bundesversammlung rechtmäßig waren.

Antragsteller ist in beiden Verfahren der NPD-Fraktionsvorsitzende im Schweriner Landtag, Udo Pastörs. Als Wahlmann in beiden Bundesversammlungen bemängelt Pastörs u. a. die fehlerhafte Wahl der Delegierten in zahlreichen Landesparlamenten. In zehn Landtagen, u. a. in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, wurden die Vertreter für die Bundesversammlung jeweils unzulässig „en bloc“ gewählt.

Ferner bemängelt Pastörs auch die Verfahrensweise während der eigentlichen Bundesversammlung. Anträge zur Geschäftsordnung und deren mündliche Begründungen wurden nicht zugelassen und die Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten hatten keinerlei Gelegenheit, sich der Wahlversammlung vorzustellen.

Obgleich die genannten Verfahrensmängel bekannt waren, wurde auch bei der Wahl von Joachim Gauck in der 15. Bundesversammlung am 18. März 2012 erneut nach dem alten Strickmuster verfahren. Folgerichtig ist nunmehr ein erneutes Organstreitverfahren durch den Antragssteller Udo Pastörs in Karlsruhe anhängig.

Ungewöhnlich lange stehen die Verfahren in Sachen 13. und 14. Bundesversammlung bereits zur Entscheidung an. Und obwohl das Bundesverfassungsgericht die Angelegenheit längst entschieden haben wollte, ist bis heute keine mündliche Verhandlung terminiert.

Udo Pastörs betonte heute hierzu in Schwerin:

„Da es im Kern in allen drei Verfahren um den gleichen Sachverhalt geht, heilt eine erneute Bundesversammlung nicht die Fehler aus der vorangegangenen Versammlung. Auch der derzeitige Amtsinhaber Joachim Gauck ist nach meiner Auffassung nicht korrekt gewählt worden. Die lange Verfahrensweise bestärkt meinen Eindruck in dieser Sache richtig zu liegen. Das Bundesverfassungsgericht sollte die juristische Hängepartie endlich beenden, wir benötigen einfach Rechtssicherheit, ob die letzten drei Präsidenten dieses Landes verfassungskonform gewählt wurden oder eben nicht.“
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Dienstag, 03. April 2012