Versteckte Parteienfinanzierung: Transparenz beim Sponsoring herstellen

Normalerweise müssen Parteien finanzielle Zuwendungen offenlegen, zumindest wenn es sich hierbei um Spenden handelt.

Bei Spenden ab 10.000 Euro pro Jahr müssen die Daten des Spenders im Rechenschaftsbericht gesondert ausgewiesen werden. Spenden ab 50.000 Euro müssen zusätzlich umgehend nach Eingang bei der Bundestagsverwaltung gemeldet werden, die dann die entsprechenden Daten zeitnah veröffentlicht.

Ganz anders beim sogenannten Sponsoring. Die Bundestagsparteien kassieren bei Parteiveranstaltungen, zum Beispiel Parteitagen, gerne Gebühren für Standflächen. Diese Flächen werden durch namhafte Unternehmungen angemietet.

Die so generierten Einnahmen werden in den Rechenschaftsbericht unter der Rubrik „Einnahmen aus Veranstaltungen" verbucht, von Transparenz keine Spur. Die NPD-Fraktion forderte nunmehr, bei diesem Sponsoring die gleichen Regeln einzuführen, wie sie schon bei den Geldspenden vorgeschrieben sind. Der NPD-Abgeordnete und Rechtsanwalt Michael Andrejewski verdeutlichte im Plenum den Standpunkt der NPD-Fraktion:

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 02. Februar 2012