NPD-Fraktion: Existenzgründungszuschuss des Landes einführen

Auf Bundesebene sind die Würfel gefallen: Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus den Sprung in die Selbstständigkeit wagen wollen, erhalten in Zukunft deutlich weniger an Unterstützung.

Die Bundesregierung hat die Mittel hierfür um über eine Milliarde Euro pro Jahr gekürzt. Gab es bisher einen Rechtsanspruch auf Förderung, so handelt es sich zukünftig um eine Ermessensleistung. Auch wurde die Laufzeit für den eigentlichen Gründungszuschuss von bisher neun auf sechs Monate verkürzt.

Die NPD-Landtagsfraktion will nun mit einem zusätzlichen Angebot gegensteuern. Nach Vorstellungen der Nationalen soll das Land Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss zur Existenzgründung auf Landesebene einführen. Deutsche Staatsangehörige, die mindestens 90 Tage in Mecklenburg-Vorpommern ALG I oder ALG II bezogen haben, sollen bei einer Existenzgründung sechs Monate mit einem Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro unterstützt werden.

Während das Modell der Agentur für Arbeit Langzeitarbeitslose ausgrenzt und die Höhe der Förderung gehaltsabhängig gestaltet, will die NPD mit ihrem Zusatzangebot eine echte Hilfe bieten, um gerade in der Startphase einer Unternehmensgründung eine echte Entlastung zu schaffen.

Der sozialpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Stefan Köster, brachte den Antrag im Plenum ein:


Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Freitag, 16. Dezember 2011