Frauenquoten-Regelungen sind überflüssig

Mit der „Frauenquote in Aufsichtsräten" befaßte sich ein Antrag der Linken. Grundlage ist die Initiative „Nürnberger Resolution zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten und Führungspositionen". In der Antragsbegründung wird auf eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2008 zur „Untersuchung der Geschlechterverteilung in Vorständen und Aufsichtsräten" verwiesen. Demnach bewegt sich der Frauenteil in Aufsichtsräten in den verschiedenen Unternehmen zwischen drei und neun Prozent.

Weil der bisherige Weg, den genannten Frauenanteil durch Selbstverpflichtungen und Freiwilligkeits-Klauseln zu erhöhen, sich als untauglich erwiesen habe, müsse eine Quotenregelung her.

Für die NPD-Fraktion bezog deren sozialpolitischer Sprecher, Stefan Köster, klar Position. Der Abgeordnete verwies auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 1995, wonach eine generelle Quotierung gegen geltendes Recht verstoße. Auch bestehe die Gefahr, daß bei Einführung einer Quote die Meinung entstünde, Frauen seien nur aus diesem Grund in Führungspositionen gelangt.

Viel entscheidender, so Köster abschließend, sei die konsequente Anwendung des Prinzips „Gleiche Bezahlung bei gleicher Leistung." Damit wäre Millionen von Frauen mehr geholfen als einer Quotierung für Aufsichtsräte, die ohnehin nur einem kleinen Kreis weiterhelfen würde.



zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 30. Juni 2011