Wieder ein Gesetz, das keiner braucht

Regierungskoalition und Linke legten sich wieder mächtig ins Zeug und brachten zum Ende der Legislaturperiode jeweils Entwürfe für ein sogenanntes Vergabegesetz ein.

Dabei wurde in beiden Gesetzesentwürfen nichts wirklich Neues niedergeschrieben. Ein Gesetz zur Vergabe öffentlicher Aufträge ist völlig überflüssig, weil nahezu alle Einzelaspekte bereits in anderen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien Berücksichtigung gefunden haben. Denn natürlich fand die Vergabe öffentlicher Aufträge auch bis heute nicht im rechtsfreien Raum statt.

Entsprechend der klaren Mehrheitsverhältnisse wurde der Gesetzesentwurf der Koalition nunmehr in Zweiter Lesung durchs Landesparlament gewunken, der ebenfalls überflüssige Entwurf der Linken wurde zeitgleich parlamentarisch entsorgt.

In die Debatte um die Verabschiedung des Gesetzes zog erwartungsgemäß weniger die Sachlichkeit als vielmehr der Wahlkampf ein. Einzig der Fraktionsvorsitzende der NPD, Udo Pastörs, legte die fehlende Notwendigkeit für ein Vergabegesetz dar:



zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 29. Juni 2011