NPD-Anträge für die Landtagswoche Juni 2011 (1)

Auch in der abschließenden Landtagswoche dieser Legislaturperiode ist die NPD-Fraktion wieder mit einer Reihe von Anträgen vertreten.
 
Import von Atomstrom verbieten – Atomausstieg konsequent gestalten
 
Mit dem jüngst beschlossenen Ausstieg aus der Herstellung von Atomstrom hat die Bundesrepublik Deutschland einen ersten richtungsweisenden Schritt unternommen. Andererseits ist es zwingend notwendig, auch auf den Import von Atomstrom zu verzichten, damit auf diese Weise der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie auch glaubwürdig und mit der gebotenen Konsequenz umgesetzt werden kann. Die NPD-Fraktion wird die Landesregierung deshalb zu einer entsprechenden Initiative im Bundesrat auffordern.  
 
Hilfsprogramm für Gemüseanbauer in M/V ins Leben rufen
 
Infolge der EHEC-Epidemie sind auch die Gemüseanbauer im Nordosten der Bundesrepublik von dramatischen Einkommensverlusten betroffen. Zwar wurden EU-Mittel in Aussicht gestellt. Doch dürften die Zuwendungen nach dem Gießkannenprinzip an die Gemüsebauern in halb Europa ausgereicht werden. Die NPD fordert deshalb ein Landesprogramm, mit dem, so die Zielrichtung ihres Antrags, „unverhältnismäßige Benachteiligungen der Gemüseanbauer in Mecklenburg-Vorpommern wirkungsvoll“ abgefedert werden können.
 
Erwerbstätige ALG-II-Empfänger bei Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandate besserstellen
 
Nach offizieller Lesart ist es gern gesehen, wenn Bürger sich auch auf der kommunalpolitischen Ebene engagieren. Wie aber schaut die Wirklichkeit aus? Nach geltender Rechtslage dürfen erwerbstätige Leistungsempfänger, die ein kommunales Mandat ausüben, von ihrem Erwerbseinkommen weniger behalten als jene, die über kein kommunales Mandat verfügen. „Dies kommt einer Bestrafung wegen kommunalpolitischen Engagements gleich“, ist der Begründung eines weiteren NPD-Antrages zu entnehmen.
 
Angesichts dieses kritikwürdigen Zustands soll sich die Landesregierung dafür einsetzen, „daß Empfänger von Arbeitslosengeld II, die kommunale Mandate ausüben und erwerbstätig sind, die jeweiligen Freibeträge bei der Aufwandsentschädigung und dem Erwerbseinkommen kombinieren können.“
zurück | drucken Erstellt am Samstag, 18. Juni 2011