Keine Zweitwohnungssteuer von Berufspendlern!

Nicht weniger als 230.000 Landsleute und somit jeder dritte sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern muß berufsbedingt seinen Heimatkreis verlassen und sich täglich auf einen langen Weg zur Arbeit machen. Die Arbeitspendlerströme ziehen sich im Flächenbundesland oftmals über mehrere hundert Kilometer. Während etwa 80.000 sogar in andere Bundesländer pendeln, verbleiben 150.000 Berufspendler in Mecklenburg-Vorpommern. Und nicht wenige unter ihnen versuchen diese erzwungene Mobilität zu lindern, indem sie über eine Zweitwohnung an ihrem Arbeitsort verfügen.
 
Das hiesige Kommunalabgabengesetz erlaubt den Städten und Gemeinden, örtliche Aufwandsteuern zu erheben, worunter auch die Zweitwohnungssteuer fällt. Somit wird es den Kommunen ermöglicht, Berufspendler mit einer Zweitwohnung steuerlich heranzuziehen. Im ersten Sachantrag der NPD-Fraktion zur heutigen Plenarsitzung wurde deshalb gefordert, Berufpendler mit einer Zweitwohnung zu entlasten, indem sie von der Steuerpflicht befreit werden.
 
Der nationale Volksvertreter Birger Lüssow machte in seiner Rede deutlich, daß zumindest in steuerlicher Hinsicht eine Entlastung für Berufspendler mit einer Zweitwohnung herbeigeführt werden muß:





zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 16. Dezember 2010