Kinderrechte im Grundgesetz: Nur Symbolik statt praktische Hilfe

Mit einem weiteren Schaufensterantrag von SPD, CDU und Linke unternahmen die selbsternannten demokratischen Fraktionen in der heutigen Landtagssitzung einen weiteren Versuch, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Damit wird sich vermeintlich eine Verbesserung des Kinderschutzes erhofft, indem Kinder konkret als Träger von Grundrechten gelten sollen.

Doch eine automatische Verbesserung vieler Lebenssituationen von schutzbedürftigen Kindern wird damit nicht erreicht. Denn gerade in Mecklenburg-Vorpommern mangelt es an Taten und an konkreten Handlungen von eben jenen Landespolitikern, die die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz als Patentlösung zu akuten Mißständen ansehen. Hierzulande sind über 10.000 Kinder auf das ehrenamtliche Engagement der Tafeln angewiesen. Kinder unter 15 Jahren leben in Mecklenburg-Vorpommern besonders häufig in Haushalten, in denen die Elternteile Leistungen zur Sicherung des Grundeinkommens beziehen. Jeder dritte Kinderhaushalt gilt nach aktuellen Zahlen des statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommerns als arm.

Der Vorsitzende der NPD-Fraktion, Udo Pastörs, begründete, weshalb die nationale Opposition sich nicht an dem Versuch der Altparteien beteiligt, vom eigenen Unvermögen abzulenken, Kindern und Jugendliche eine lebenswerte Zukunft zu zusichern:



zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 16. Dezember 2010