Wahlrechtsänderung wegen NPD: Fraktion kündigt Klage vor dem Verfassungsgericht an

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat heute eine Neufassung des Wahlrechts beschlossen, um unter anderem Kandidaturen von Wahlbewerbern der NPD bei Bürgermeister- und Landratswahlen zu verhindern.

Zukünftig müssen Wahlbewerber bei entsprechenden Wahlen Voraussetzungen erfüllen, wie sie im Beamtenrecht bereits verankert sind. Insbesondere das Eintreten für die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ soll per Gesinnungsprüfung überwacht werden. Hierfür zuständig sollen dann ausgerechnet Wahlausschüsse sein, die mehrheitlich aus Vertretern der anderen Parteien zusammengesetzt sind.

Schon in der Vergangenheit wurde auf einer juristisch schwammigen Grundlage so verfahren. NPD-Bewerbern wurde die Beteiligung an Bürgermeister- und Landratswahlen verweigert.

Mit der jetzt erfolgten Änderung des Wahlrechts könnte sich die Landesregierung allerdings einen bösen Lapsus geleistet haben. Was ausdrücklich in Gesetzesform gegossen wurde, ist auch juristisch klar zu prüfen. Ob das Verfassungsgericht die willkürliche Ausgrenzung der NPD für zulässig hält, darf abgewartet werden.

Die Fraktion der NPD im Schweriner Landtag hat hierzu umgehend eine Normenkontrollklage vor dem Landesverfassungsgericht angekündigt.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 15. Dezember 2010