Neues Wahlrecht soll NPD-Bürgermeister verhindern

In der heutigen Plenarsitzung wurden das Kommunalwahlgesetz, Landtagswahlgesetz und Kommunalprüfungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zusammengelegt. Ein entsprechendes „Gesetz zur Neuordnung des Wahlrechts“ soll unteranderem sogenannten Scheinkandidaturen mit einer freiwilligen Verzichtserklärung unterbinden, wenn Amtsinhaber erklären, daß sie nach der Errungenschaft eines Mandates ihr Amt aufgeben. Vielerorts in Mecklenburg-Vorpommern ist es im letzten Jahr bei den Kommunalwahlen wieder zu Scheinkandidaturen gekommen, indem populäre Berufspolitiker nur deshalb auf forderen Plätzen kandidierten, damit so Kandidaten der eigenen Parteiwahlvorschlagsliste Mandate erringen konnten. Die Scheinkandidaten hatten zu keinem Zeitpunkt vor, ihr Mandat anzunehmen.

So löblich das Ansinnen ist, Scheinkandidaturen einzudämmen, so unbrauchbar sind die gesetzlichen Regelungen. Denn die freiwillige Verzichtserklärung ist rechtlich unverbindlich und sanktioniert in keiner Weise die bewußte Wählertäuschung.

Gesinnungs-TÜV auf gesetzlicher Grundlage

Neben dieser Makulatur wird zukünftig die „Eignung“ von Kommunalwahlkandidaten dadurch ermittelt, indem der zuständige Wahlausschuß entscheidet, wer welche Vorraussetzungen zur Eignung als ehren- oder hauptamtlicher Bürgermeister oder Landrat mit sich bringt. Die Eignung kann nur vorliegen, wenn ein Kommunalwahlkandidat die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ vertritt. Bundesweit einmalig werden Wahlausschüsse, die mit Vertretern der Systemparteien bestück sind, angehalten, Wahlbewerbern das passive Wahlrecht zu beschneiden. Es verwundert nicht, wenn sich immer mehr Landsleute voller Ekel von diesen Muster-„Demokraten“ abwenden. In der in Mecklenburg-Vorpommern stets hochgehaltenen sogenannten „wehrhaften (Pseudo-) Demokratie“ entscheiden nunmehr Wahlausschüsse und Verfassungsschutzbehörden, wer zu Bürgermeister- und Landratswahl antreten darf, womit der Bürger in seiner Wahlfreiheit eingeschränkt wird. Man erinnere sich: Auch bis 1989 hatten die Bürger nur die Wahl von Blockflöten.

Ein entsprechender Änderungsantrag der NPD-Fraktion, der zu mehr Demokratie hätte führen können, wurde vom Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD, Linke und FDP abgelehnt.

Der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs machte im Rahmen der Debatte deutlich, daß das Wahlrechtsgesetz die Selektion politisch mißliebiger Kandidaten festigt und sich somit die Verantwortlichen des Gesetzes selbst als Zensoren der BRD-Demokratur entlarven:



zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 15. Dezember 2010