CDU, SPD und FDP mißachten die Verfassung

Der Tierschutz ist in der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern als sogenanntes Verfassungsziel verankert. Aber in der Realität wird er oft vernachlässigt. Das zeigt sich auch an den Finanzmitteln, die für Tierheime bereitgestellt werden.

Um die finanzielle Schieflage vieler Tierheime zu bekämpfen, forderte Tino Müller endlich Taten statt nur schöner Worte. Er zeigte auch gleich auf, wo man konkret ansetzen könnte. Beispielsweise sind Städte und Gemeinden verpflichtet den Tierheimen die Kosten für Fundtiere zu erstatten. Allerdings nur für vier Wochen. Danach bleiben die Tierheime sich selbst überlassen, nebst den Tieren, die sie zur Weitervermittlung übergeben bekommen.

Die Koalitionsfraktionen interessierte dieses Problem augenscheinlich nicht, mit ihrer Stimmenmehrheit wurde der Antrag gegen die Stimmen von Linke und NPD abgelehnt. Der Tierschutz steht zwar in der Verfassung, aber wenn es konkret wird, interessiert die Verfassung nicht. Papier ist eben doch geduldig.



zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 18. November 2010