Bekämpfung blühender Korruption abgelehnt

Die internationale Anti-Korruptionsorganisation „Transparency International“ kritisiert seit langem, „daß es in Deutschland eine Rechtslücke bei der Strafbarkeit von Politikerbestechung gibt“. Zwar hat die BRD gemeinsam mit einer Vielzahl von Staaten bereits 2003 die UN-Anti-Korruptionskonvention unterzeichnet, diese jedoch bis zum heutigen Tag nicht ratifiziert. Die UN-Konvention schafft ein in allen Unterzeichnerstaaten anwendbares strafrechtliches Reglement zur Bekämpfung der Korruption.
Dieser UN-Konvention genügt die BRD nicht umfassend und in allen Teilen, weshalb hierüber in der heutigen Landtagssitzung auf Antrag der Linken debattiert worden ist. Damit die UN-Konvention ratifiziert werden kann, ist eine Neugestaltung des Straftatbestandes zur Abgeordnetenbestechung gemäß §108e StGB notwendig. Dieser verbietet lediglich manipulativen Stimmenkauf bei Plenarabstimmungen, jedoch nicht Bestechung und Günstlingswirtschaft im Rahmen der weiteren Mandatsausübung.

Der NPD-Volksvertreter Stefan Köster sagte hierzu:
 
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 18. November 2010