Manipulierte Abstimmung zur Kreisstrukturreform?

Wird mit verschiedenen Tricks versucht das Abstimmungsergebnis zur Kreisstrukturreform zu manipulieren? Für den Beobachter der laufenden Debatte könnte dieser Eindruck entstehen.

Schenkt man den Äußerungen verschiedener Abgeordneter aus den Koalitionsfraktionen Glauben, gibt es für das „Gesetz zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Kreisstrukturgesetz)“ keine sichere Mehrheit. Die Möglichkeit der geheimen Abstimmung wurde nach dem Einzug der NPD-Fraktion im Jahre 2006 durch die „Demokraten“ aus der Geschäftsordnung gestrichen. Damals hatte man Angst, einzelne Abgeordnete könnten entgegen der Absprache bei geheimen Abstimmungen für Anträge der NPD-Fraktion stimmen. Die „demokratischen Fraktionen“ haben damit den Landtag kastriert und die freie Gewissensentscheidung der Abgeordneten erheblich erschwert.

Ob dies auch vor dem Hintergrund geschah, daß die Koalition aus SPD und CDU eine Kreisstrukturreform gegen alle kritischen Stimmen und gegen jede Vernunft durchpeitschen würde, ist zwar denkbar, läßt sich aber nicht beweisen.

Die möglicherweise knappe Entscheidung des Landtages soll nicht durch kritische Stimmen gefährdet werden. Wurde deshalb der NPD-Fraktionschef, Udo Pastörs, wegen eines Zwischenrufs, den die Präsidentin als Beleidigung des Innenministers auslegte, von der Sitzung ausgeschlossen? Hat die Landtagspräsidentin deswegen die Unmutsäußerungen zu dieser willkürlichen Maßnahme mit weiteren Ordnungsrufen gegen Abgeordnete der NPD-Fraktion sanktioniert?

Jedes Nein zur Kreisstrukturreform wäre ein deutliches Zeichen dafür, wie die derzeitige Landesregierung gegen das Volk regiert und gegen kritische Stimmen im Landtag ihr Vorhaben durchboxt.

Aus diesem Grund beantragte die NPD-Fraktion im Ältestenrat, daß Udo Pastörs an der Abstimmung zur Kreisstrukturreform teilnehmen kann. Denn bei der besonderen Wichtigkeit dieses Themas ist es ein Skandal, wenn kritische Abgeordnete wegen banalen Zwischenrufen gleich von der gesamten Sitzung ausgeschlossen und somit ihres Abstimmungsrechts beraubt werden. Udo Pastörs wird gegen den offensichtlich willkürlichen Sitzungsausschluß vor das Verfassungsgericht ziehen.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 07. Juli 2010