Staat möchte Bürger immer mehr gängeln

Mit einem neuen Landes-Schiedsstellengesetz beabsichtigt die schwarz-rote Landesregierung, gerichtlich ausgetragene Streitfälle einzudämmen und zugleich die „Streitkultur“ der Bevölkerung zu verändern. So zumindest die offizielle Version, wäre da nicht die Erfolglosigkeitsbescheinigung aus dem Paragraphen 34c, erster Absatz:
 
„Über einen ohne Erfolg durchgeführten Schlichtungsversuch wird den Parteien von der Schiedsstelle eine Bescheinigung erteilt. Die Bescheinigung ist auf Antrag auch auszustellen, wenn binnen einer Frist von drei Monaten das Einigungsverfahren nicht durchgeführt worden ist.“
 
Über einen ohne Erfolg durchgeführten Schlichtungsversuch erhalten die Parteien eine schriftliche Bescheinigung. Falls sie innerhalb von drei Monaten doch keine erhalten, obwohl sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben, dann muß die Partei, die die Feststellung der Erfolglosigkeit beantragte, in ihrer Klageschrift glaubhaft machen, daß die Voraussetzungen für die Erteilung der Erfolglosigkeit trotzdem vorlagen und die Schlichtungsstelle ihr hätte eine geben müssen.
 
Statt die behäbige Justizverwaltung zu entstauben, fördert das Gesetz eher den Bürokratieaufbau. Die Streitparteien haben mehr Arbeit, mehr Papierkrieg und am Ende besteht die Gefahr, daß das Gericht trotzdem die Klage für unzulässig erklärt, weil die Erfolglosigkeit der Schlichtung nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden sei. Offensichtlich dient dieses Verfahren allein dem Zweck, potenzielle Kläger abzuschrecken, um Geld zu sparen, die Justiz zu entlasten und vielleicht Leute zu entlassen oder um keine neuen mehr einstellen zu müssen.
 
Im Rahmen der Debatte stellte der rechtspolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Michael Andrejewski fest, daß dieses Gesetz nicht im Sinne des Bürgerwohls sein kann:

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 09. Juni 2010