Restauratorgesetz: Die Linke mit Gesetzentwurf als Mogelpackung

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt Mecklenburg-Vorpommern sah die ersatzlose Streichung des bundesweit einzigartigen Restauratorgesetzes vor. Durch die allgemeine Nivellierung innerhalb der Europäischen Union sollte auch der Beruf des Restaurators möglichst europaweit verwässert werden. Das bisher gültige Restauratorgesetz wurde 1999 geschaffen, um gesetzliche Standards zu schaffen, damit nicht jeder selbsternannte Kunstpfuscher Hand an unwiederbringliche Kulturgüter anlegen konnte.

Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf spielt sich DIE LINKE als Kulturbewahrer auf, sorgt aber mit ihren Formulierungen für die Einführung der EU-Verwässung durch die politische Hintertür. Der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs warf der SED-LINKE vor, sich erneut als „rote Schlange zu häuten, indem sie scheinheilig den Erhalt des Gesetzes vorgibt, aber in Wirklichkeit dem EU-Wahnsinn erneut Vorschub leistet.

So berechtigt das eigentliche Anliegen gewesen wäre, nämlich die bisherige Sonderstellung Mecklenburg-Vorpommerns durch Erhalt des ursprünglichen Restauratorgesetzes zu unterstreichen, so verwerflich ist es, sich dem EU-Diktat widerstandslos zu unterwerfen.

Die LINKE steht für eine Internationalisierung, dieses bestätigte deren Abgeordneter Torsten Koplin in seinem Redebeitrag freimütig. Pastörs quittierte diese Einlassung mit der Feststellung, der ehemalige „IM Martin, Torsten Koplin, würde sich zweifellos als „gehäuteter Demokrat in jedem System zurecht finden.

Die Nationalen sind „Feinde der EU-Diktatur, so Pastörs weiter, und treten für den Erhalt des Gesetzes in seiner ursprünglichen Form ein, um auch in Zukunft deutsches Kulturgut vor dem Zugriff europäischer Kulturwanderarbeiter zu beschützen.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 10. März 2010