Es geht fast nur um Werbung

Der Tagesordnungspunkt hatte die Bezeichnung „Dreizehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge und zur Änderung Landesrundfunkgesetz". Klingt besonders wichtig, zumal es immerhin um einen Staatsvertrag gehen sollte. Worum es aber eigentlich ging, erläuterte Rechtsanwalt Michael Andrejewski: „In diesem Gesetzentwurf geht es um Schleichwerbung.

Nur verwendet man natürlich wohlklingendere Bezeichnungen wie Produktplazierung, Themenplatzierung, unentgeltliche Produktbeistellung oder auch kommerzielle Kommunikation. Ob es nun solche Regelungen gibt oder nicht, die Sender finden immer Wege, diese zu umgehen.

Es ist längst kein Geheimnis mehr, daß Filme und Dokumentationen nur noch in kleinen Bruchstücken werbefrei gesendet werden. Letztlich soll mit dem vorgelegten Gesetzentwurf auch den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten erlaubt werden, die Werbung weiter auszudehnen. Lediglich Nachrichten, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, Ratgeber und Verbrauchersendungen, Sendungen für Kinder und die Übertragung von Gottesdiensten sollen werbefrei bleiben. Die konkrete Abgrenzung wird schwerfallen, wenn sie denn überhaupt gewollt ist.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 27. Januar 2010