Erneute Niederlage für Innenminister Caffier „Polen-Plakate“: Gericht entscheidet zugunsten der NPD

Die Verfügung des Landkreises Uecker-Randow, NPD-Plakate mit der Aufschrift „Polen-Invasion stoppen!“ abzuhängen und zu beschlagnahmen, war rechtswidrig.

Das Verwaltungsgericht Greifswald hat einem entsprechendem Eilantrag der Nationaldemokraten gegen die Verfügung des Landkreises stattgegeben. Im Vorfeld der Verfügung erhöhte auch der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), den politischen Druck auf die nachgeordneten Behörden, indem er forderte, diese mögen gegen die NPD „Handlungsspielräume“ nutzen.

Noch in der Sondersitzung des Landtages am vergangenen Freitag forderte die NPD daher die Landesregierung zur parteipolitischen Neutralität im laufenden Bundestagswahlkampf auf. In der Diskussion um die Einbringung eines entsprechenden Antrages verstieg sich der SPD-Abgeordnete Heinz Müller in die unsinnige Behauptung „Plakate, die polnische Bürger mit Invasoren gleichsetzen, sind Volksverhetzung“. Ferner meinte er, Innenminister Caffier habe mit seiner Aufforderung zum Abhängen der Plakate ein Stück Rechtsstaat durchgesetzt.

Die nun erfolgte Gerichtsentscheidung dürfte sowohl Müller als auch Caffier wieder etwas näher auf den Boden der Tatsachen zurückführen. Der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs wertete die undemokratische Handlungsweise des Innenministers und des Landkreises Uecker-Randow als einen erneuten Beweis dafür, mit welchen unlauteren Methoden und Mitteln die nationale Opposition in Mecklenburg-Vorpommern bekämpft werden soll.

Pastörs sieht in dem Gerichtsbeschluss zugunsten der NPD „eine schallende Ohrfeige für CDU-Caffier und SPD-Müller, denen hierzulande erst einmal Gerichte erklären müssen, wie Demokratie zu funktionieren hat.“ Die NPD ihrerseits hat die inzwischen wieder ausgehändigten Plakate umgehend wieder aufgehängt.
zurück | drucken Erstellt am Montag, 14. September 2009