CDU-Verbotsverfahren könnte manche Dinge klären

Nach Ansicht des NPD-Fraktionsvorsitzenden Udo Pastörs übersteigen die letzten Äußerungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Armin Jäger längst die Zumutungsgrenze. Jäger hatte nicht nur ein Verbot der Jugendorganisation Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ) gefordert, sondern auch erneut ein Verbot der NPD.

Es wäre deshalb an der Zeit, so Pastörs, einmal die Grundgesetztreue der CDU auf den Prüfstand zu stellen:

„Die CDU verstößt in unerträglicher Weise gegen die Prinzipien der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung. Wer Familien diskriminiert, die ihre Kinder im Umkreis heimattreuer Jugendarbeit aufziehen, muß sich fragen lassen, wie er es mit dem Grundrecht der freien Entfaltung und der freien Entscheidung der Familie hält. Wer mit dem EU-Vertrag die Volkssouveränität abschafft, steht mit der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung, die dies einfordert, ebenso auf Kriegsfuß, wie jemand, der durch Ministererlasse die Arbeit der Verwaltung und der Gerichte politisch beeinflußt.

Die ständigen Verbotsforderungen der CDU verstoßen gegen das Mehrparteienprinzip. Der von der CDU wesentlich mit inszenierte und finanzierte Kampf gegen Rechts macht Chancengleichheit für alle politischen Parteien unmöglich und mindert das Recht auf verfassungsmäßige Bildung einer Opposition.

Für all dies ist die CDU mitverantwortlich und nicht die NPD. Ein CDU-Verbotsverfahren könnte deshalb der geeignete Lakmustest für den Zustand der Demokratie in Deutschland sein."
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 12. August 2008