Provokation als Prinzip?

Mit Empörung nahm die NPD-Fraktion im Landtag zur Kenntnis, daß der Landesvorsitzende der SPD-Jusos Robert Hagen eine Deutschland-Fahne, abgebildet in einer Toilettenschüssel, ins Weltnetz stellte.

Der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs wird gegen den SPD-Nachwuchspolitiker Strafanzeige gemäß § 90a StGB wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole erstatten.

NPD-Fraktionsgeschäftsführer Peter Marx erklärte zu der Geschmacklosigkeit des Jung-Sozis heute in Schwerin: "Nach dem Einzug der deutschen Nationalmannschaft ins Halbfinale bei der Fußball-Europameisterschaft fällt dem vaterlandslosen SPD-Sozi Hagen offenbar nichts anderes mehr ein, als die deutschen Nationalfarben öffentlich zu verunglimpfen.

Von den Justizbehörden des Landes erwarte ich, daß sie Recht und Gesetz mit aller Härte durchsetzen. Eine so vorgenommene öffentliche Schändung der Farben des Staates ist gewiß nicht ohne Grund mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe zu ahnden. Diese unerträgliche Provokation darf nicht ohne Folgen bleiben", sagte Marx.

Aufgabe des Verfassungsschutzes wäre es, "derart staatsfeindliche Aktivitäten zu erfassen und diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, indem sie in den nächsten Verfassungsschutzbericht Aufnahme finden."
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 20. Juni 2008