Rauchverbot in Kraftfahrzeugen – wenn Kinder mitfahren!

„Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Wege einer Bundesratsinitiative für eine Änderung des § 10JuSchG (Jugendschutzgesetz) mit dem Ziel einzusetzen, das Rauchen in Kraftfahrzeugen, in denen Minderjährige anwesend sind, zu verbieten.“
 
So kurz und knapp der Antrag der NPD-Fraktion gehalten ist, so sinnvoll und berechtigt ist sein Inhalt. Die Gesundheitsgefahren durch Aktiv- und auch Passivrauchen sind hinlänglich bekannt und entsprechende Verbote gibt es bereits in diversen europäischen Ländern, so zum Beispiel in England, Finnland, Irland und den Niederlanden.
 
Hier geht es keinesfalls um die Gängelung von Rauchern, in Gaststätten sollten nach Auffassung der NPD-Fraktion z. B. die Wirte entscheiden dürfen, ob und in welchem Umfang das Rauchen erlaubt ist oder nicht, hier geht es alleine um den Kinder- und Jugendschutz.
 
Der parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion, Stefan Köster, brachte den Antrag im Plenum ein:

zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 22. Oktober 2015